nd-aktuell.de / 05.03.2018 / Ratgeber

Was darf die Suchmaschine Amazon?

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Was darf die Suchmaschine Amazon?

Bei der Produktsuche im Netz steuern viele nicht Google, sondern Amazon an. Manche Hersteller wollen dort aber nicht erscheinen, weil sie sich andere Vertriebswege suchen. Zwei Streitfälle landeten nun vor dem Bundesgerichtshof. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Soziales: Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen betreut. Sie fragen sich: Mache ich alles richtig? Viele stoßen an ihre körperlichen und mentalen Grenzen. Doch es gibt Hilfestellungen. Um die ungewohnten Aufgabe bewältigen zu können, bieten Krankenkassen, ambulante Pflegedienste und soziale Träger wie Caritas oder Diakonie Schulungen für pflegende Angehörige an. Die Kurse beschäftigen sich beispielsweise mit der Hilfestellung bei der Körperpflege, mit Hygienemaßnahmen, mit rückenschonenden Techniken beim Heben, Tragen oder Lagern oder mit dem Einsatz von Hilfsmitteln, wie einen Badewannenlift. Weitere Informationen im nd-ratgeber.

Arbeit: Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, zählen als Arbeitszeit. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit Urteil vom 21. Februar 2018. Hintergrund des Urteils war der Fall eines belgischen Feuerwehrmanns. Dieser pocht in seiner Klage gegen die Stadt Nivelles darauf, dass seine daheim geleisteten Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit anzusehen seien. Über das folgenreiche Urteil informiert der nd-ratgeber.

Wohnen: Zustimmung zur Mieterhöhung. »Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt.« So die Meinung des Deutschen Mieterbundes (DMB). Auf diesen kurzen Nenner bringt der DMB-Direktor Lukas Siebenkotten die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs. »Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus.« Einzelheiten sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Grund un Haus: Versicherungsschutz rund um Haus und Hof. Eine Versicherung schließt man ab, um im Notfall nicht auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Die meisten Menschen sind froh, wenn dieser Fall niemals eintritt. Denn sie wissen: Dann beginnt im schlimmsten Falle ein jahrelanger, möglicherweise gerichtlicher Streit darum, ob der Schaden wirklich von den Vertragsbedingungen abgedeckt war oder nicht. Der nd-ratgeber listet auf, auf was Hausbesitzer alles achten müssen.

Familie und Steuern: Misshandelte Kinder – wie werden sie geschützt? Misshandelte Kinder in Deutschland – fast täglich wird man mit einer solchen Nachricht konfrontiert. Drei misshandelte Kinder sterben pro Woche. Trotz guter Arbeit der Jugendämter müsse man damit leben, dass es auch immer wieder Fälle gibt, in denen Kindern zu spät geholfen» werde, sagen sie. Fragen und Antworten im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Bitcoin – die Krypto-Währung aus dem Automaten? Cyber-Währungen legen eine scharfe Berg- und Talfahrt hin. So kostete kurz vor Weihnachten ein Bitcoin rund 20 000 Dollar und hatte damit binnen eines Jahres fast 2000 Prozent an Wert zugelegt – kurz danach ging es aber steil bergab. Doch wie ist das mit der Beschaffung? In Deutschland sind Geldautomaten für Krypto-Währungen verboten – dafür gibt es gute Gründe. Über die neuesten Entwicklungen informiert der nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Online-Lebensmitteldienste im Stadt-Land-Vergleich - Berlin im Vorteil, Brandenburg abgehängt. Der Marktcheck der Verbraucherzentralen Berlin und Brandenburg zum Online-Einkauf von Lebensmitteln zeigt große Unterschiede zwischen der Hauptstadt und den ländlichen Regionen. Die beiden Verbraucherzentralen wählten für den Test die Anbieter AllyouneedFresh, myTime sowie einen lokalen EDEKA-Händler (nur für Berlin möglich) aus. Insgesamt elf Testhaushalte (fünf in Berlin, sechs in Brandenburg) bestellten je einen standardisierten Warenkorb aus haltbaren, frischen und tiefgekühlten Produkten. Dazu wurde der neue Anbieter AmazonFresh für je eine Adresse in Berlin und Potsdam getestet. Die Ergebnisse stehen im nd-ratgeber.