nd-aktuell.de / 07.03.2018 / Ratgeber / Seite 26

Misshandelte Kinder - wie werden sie geschützt?

Fragen & Antworten

Im Jahr 2016 führten die Jugendämter in Deutschland 84 200 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch, sogenannte lnobhutnahmen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, waren das 6600 mehr als 2015 (plus 8,5 Prozent.) Zahlen für das Jahr 2017 gibt es noch nicht. Polizei, Jugendamt, Gerichte - wer schützt misshandelte Kinder?

Welche Rolle spielen die Eltern?

Die Eltern müssen vom Jugendamt informiert werden. Sollten sie auf die Rückkehr des Kindes nach Hause drängen, obwohl es Anhaltspunkte gibt, dass das Kind dort gefährdet ist, wird dies ein Fall für die Justiz. Das Jugendamt muss dann das Familiengericht informieren. Es ist nach deutschem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) am örtlichen Amtsgericht angesiedelt und unabhängig von Jugendamt oder Polizei.

Welche Rolle spielen die Familienrichte?

Das Familiengericht entscheidet, ob das Kind zurück in die Familie soll oder nicht. Eltern und Jugendamt müssen sich dieser Entscheidung beugen. Bis zum Urteil des Gerichts bleibt das Jugendamt zuständig. Ist einer der Prozessbeteiligten nicht einverstanden, kann er in die nächste Instanz gehen.

Wie laufen solche Gerichtsverhandlungen ab?

Sie sind in der Regel nicht öffentlich. Gehört werden stets beide Seiten. Pflegeeltern können laut Familienverfahrensgesetz in allen Prozessen, die das Pflegekind betreffen, hinzugezogen werden, ebenso Sachverständige.

Welche Pflichten haben Jugendämter, unabhängig von Gerichtsverfahren?

Sie müssen laut Bundesfamilienministerium mit dem betroffenen Kind, soweit möglich, die Familiensituation besprechen und Möglichkeiten der Hilfe, auch für die Familie, aufzeigen. Die Eltern müssen demnach regelmäßig gehört und eingebunden werden.

Welche Pflichten haben die Eltern?

Kommt das Kind ganz oder zeitweise zurück in die Familie, müssen Eltern und Kind dem Jugendamt regelmäßig zur Verfügung stehen und berichten, wie die Situation ist. Zudem müssen sie Mitarbeitern des Jugendamtes ermöglichen, sich auch vor Ort ein Bild zu machen. So soll eine Überwachung von Problemfamilien ermöglicht werden.

Was kann das Jugendamt noch tun?

Das Jugendamt kann den Angaben zufolge zum Beispiel den regelmäßigen Besuch bei Ärzten oder Psychologen anordnen oder der Familie andere Hilfspersonen zur Seite stellen.

Welcher Kritik müssen sich Jugendämter stellen?

Jugendämter stehen in Fällen von Kindesgefährdung immer wieder in der Kritik. Ihnen wird dann meist vorgeworfen, nicht früh genug eingegriffen oder das Familiengericht zu spät oder gar nicht informiert zu haben. Nach umstrittenen Vorfällen in den vergangenen Jahren wurden Jugendämter vom Bund und den Ländern aufgerufen, in heiklen Fällen früher und enger mit den Gerichten zusammenzuarbeiten. dpa/nd