nd-aktuell.de / 06.03.2018 / Brandenburg / Seite 12

Fluglärmgegner dürfen Politikern heimleuchten

Potsdam. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Weg für eine Protestaktion von Fluglärmgegnern am Landtag freigemacht. Das Gericht gab am Montag einem Eilantrag der Bürgerinitiativen gegen eine Auflage der Polizei statt. Demnach dürfen die Fluglärmgegner nun doch die Fassade des Landtagsschlosses mit einer Videoinstallation illuminieren. Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) hatte dies mit Verweis auf die Hausordnung abgelehnt, der zufolge politische Kundgebungen im und am Landtagsgebäude nicht gestattet seien. Daraufhin hatte die Polizei die Auflage für die Versammlung der Fluglärmgegner erteilt. Das Gericht befand nun aber, durch die Videoillumination werde weder die Würde des Landtags noch das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot verletzt. Vielmehr habe die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit Vorrang vor dem Hausrecht. Anders als bei anderen deutschen Parlamenten gibt es rund um das Potsdamer Landtagsschloss keine Bannmeile. Polizeisprecher Torsten Herbst erklärte, das Polizeipräsidium akzeptiere den Gerichtsbeschluss.

Die Bürgerinitiativen wollen den Abgeordneten an diesem Mittwoch mit der Illumination auf der Parlamentsfassade »heimleuchten« und sie an das erfolgreiche Volksbegehren für eine achtstündige Nachtruhe am künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld erinnern. Die LINKE ist für das konsequente Nachtflugverbot und konnte die SPD davon überzeugen. Doch das Land Berlin als Miteigentümer der Flughafengesellschaft sperrt sich und will es bei fünf Stunden Nachtruhe belassen. dpa/nd