nd-aktuell.de / 07.03.2018 / Politik / Seite 6

AfD attackiert linkes Magazin

Zeitschrift hat »AfD« im Webseitentitel - Rechte fordern Unterlassung

Sebastian Bähr

Die antifaschistische Zeitschrift »Der Rechte Rand« ist ein Urgestein. Seit 1989 berichtet das alle zwei Monate erscheinende Blatt detailreich über die extrem rechten Umtriebe im Land: Mal geht es um Diskursstrategien der Neuen Rechten, mal um Betriebsratsarbeit von Nazis - seit 2013 vor allem jedoch sehr oft um die Alternative für Deutschland. Aller paar Tage erscheinen Online-Beiträge zu diesem Schwerpunkt, unter den Autoren finden sich bekannte Namen wie Andreas Speit, Andrea Röpke oder Volker Weiß.

»Die Fraktion im Bundestag versucht sich in parlamentarischer Seriosität und gezielter Provokation und zeigt Schwächen, wenn es hitzig wird«, kommentierte beispielsweise jüngst Gerd Wiegel die ersten Schritte der Rechtsaußenpartei im Parlament. Das Antifa-Magazin hatte bereits im Juli 2017 für seine Berichte eine zweite Webadresse geschaltet: »afd-im-bundestag.de«. Wer darauf klickt, erreicht das linke Fachportal. Zum Unmut der AfD.

Ende Februar hatte die Rechtsaußenpartei die Zeitschrift aufgefordert, die Verwendung der Webadresse zu unterlassen und diese zu löschen. Angeblich werde durch die Nutzung das Namensrecht der AfD verletzt. Die von den Rechten beauftragte Anwaltskanzlei forderte 1300 Euro Abmahnkosten und setzte als Frist für eine zu unterzeichnende Unterlassungserklärung den vergangenen Montag - das antifaschistische Magazin ließ diese bewusst verstreichen.

»Berichterstattung über die AfD ist unser journalistisches Recht und als AntifaschistInnen unsere Aufgabe«, erklärte Redaktionsmitglied Mark Roth in einer Stellungnahme. »Wir werden die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben. Wir unterlassen gar nichts.«

Das Magazin »Der Rechte Rand« hatte in den vergangenen Jahren ausführlich die Entwicklung der AfD, ihren fortschreitenden Weg zu einer rechtsradikalen Partei und ihre Verbindungen zur völkischen und Neonazi-Szene dokumentiert. »Damit sind wir der AfD, ihrer Bundestagsfraktion und ihren Abgeordneten natürlich ein Dorn im Auge«, so Roth. Der Redakteur stellte klar: »Wir werden weiterhin über sie recherchieren und berichten.«

Nach Bekanntwerden des Falls erreichten das Magazin zahlreiche Solidaritätsbekundungen. »Fast 40 Neuabos alleine seit gestern«, schrieb das Projekt erfreut am Dienstag auf Twitter.

Die Unterstützung kann es möglicherweise brauchen: Es ist nicht der erste Fall, in dem die AfD gegen die Nutzung einer Webadresse mit ihrem Namen als Bestandteil vorgeht. Der Blogger Nathan Mattes etwa hatte 2015 die Seite »wir-sind-afd.de« geschaltet, um über die Funktionäre der Rechtspartei aufzuklären. Zahlreiche grenzwertige Zitate waren dort einsehbar. Die AfD klagte gegen die Namensnutzung, vor dem Kölner Landgericht unterlag Mattes. Über eine Spendenkampagne konnte er jedoch ausreichend Geld sammeln, um das Verfahren in die zweite Instanz zu führen.

Laut Medienberichten will »Der Rechte Rand« noch keine Finanzierungskampagne starten - er ist sich jedoch sicher: Falls es notwendig wird, kann er sich auf zahlreiche Unterstützer verlassen.