München. Im Streit um die Räumung des besetzten Klosters Altomünster hat die Erzdiözese München und Freising einen Etappensieg errungen. Das Landgericht München II wies am Montag eine Klage der 39-jährigen Claudia Schwarz ab, die sich damit gegen ihren Auszug wehrte. Schwarz sagt, sie wolle in dem aufgelösten Kloster des Birgitten-Ordens Nonne werden. Das Erzbistum kann nach dem Urteil nun ein Zwangsgeld oder Ersatzhaft beantragen, um die 39-Jährige zum Ausziehen zu zwingen. Schwarz kündigte gegen die Entscheidung Berufung an. Das Gericht habe einen falschen Schluss gezogen, sagte sie. dpa/nd
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