Wenige Praxen nutzen Gesundheitskarte

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Erst zwei Prozent der rund 200 000 Arztpraxen und Kliniken in Deutschland erfüllen die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte. Hauptgrund für die Zurückhaltung sei ein Streit um die Finanzierung der neuen digitalen Technik. Die bisherige Finanzierungsvereinbarung zwischen Ärzten und Kassen sieht vor, dass Praxen nur dann die vollen Anschaffungskosten in Höhe von 3245 Euro zurückbekommen, wenn sie bis Ende Juni 2018 die neue Telematikinfrastruktur installiert haben. Schaffen sie das nicht, erhalten sie ab Juli nur noch einen Ausgleich in Höhe von 2055 Euro. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert die Krankenkassen auf, die geltende Finanzierungsvereinbarung um ein Jahr bis Mitte 2019 zu verlängern.

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