nd-aktuell.de / 13.03.2018 / Berlin / Seite 12

Tantiemen einer Stummfilmdiva und ein Pferd

Das Land Berlin nimmt durch Erbschaften nicht nur Geld ein, sondern gelangt auch in Besitz kurioser Werte

Berlin hat 2017 etwas weniger Geld durch Erbschaften eingenommen als im Jahr zuvor. Im vergangenen Jahr bescherten Nachlässe, die an das Land fielen, dem Haushalt 5,19 Millionen Euro. Im Jahr 2016 waren es 5,34 Millionen Euro. Das geht aus Daten der Finanzverwaltung hervor.

Demnach übernahm das Land 2017 genau 706 Erbschaften: Der größte Teil - 694 - fiel an den Staat, weil Nachlassgerichte keine anderen Erben ermitteln konnten oder diese das Erbe ausschlugen. Die übrigen zwölf Erbschaften gehen auf Testamente von Verstorbenen zurück. Sie vermachten zumindest einen Teil ihres Besitzes dem Land.

Dabei geht es keineswegs nur um Geld, Schmuck oder Möbel - vererbt wird alles mögliche. So gelangte Berlin 2017 in den Besitz eines Grundstücks in Schweden und eines kranken Pferdes. Das Land erbte auch Goldzähne, Tantiemen einer Stummfilmdiva und eines Synchronsprechers oder das Urheberrecht an Bildern eines Künstlers.

»Grundstücke und Grundstücksanteile werden möglichst veräußert, bewegliches Vermögen wird grundsätzlich zur Versteigerung gegeben«, erläuterte eine Sprecherin der Finanzverwaltung die Verwertungskette. Rechte, insbesondere aus Urheberschaft, Filmen und Beteiligungen, würden im Rahmen der Verwaltung »monetarisiert«. Konten werden aufgelöst und die Guthaben vereinnahmt. Zur Frage, was mit - zumal kranken - Tieren passiert, lagen keine Angaben vor.

2016 fielen übrigens 689 Erbschaften an das Land, also 17 weniger als 2017. Sie brachten Berlin aber unter dem Strich mehr Geld ein. Im Unterschied zu seinen Bürgern kann der Staat eine Erbschaft nicht ausschlagen. Gibt es keine anderen Erben, wird das Bundesland als Erbe eingesetzt, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Verfahren gilt auch, wenn Nachkommen eines Verstorbenen eine Erbschaft wegen Schulden nicht annehmen. Allerdings muss der Staat nur hinterlassene Vermögenswerte für die Tilgung heranziehen - er hat damit zwar Aufwand, macht aber kein Minusgeschäft. Andere Erben wären zur kompletten Schuldentilgung verpflichtet.

Der Staat profitiert auch auf andere Weise von Erbschaften. Bei größeren Vermögen streicht er Erbschaftssteuer ein. dpa/nd