nd-aktuell.de / 13.03.2018 / Kommentare

Kontoinhaberinnen gibt es nicht

Das Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt, wie schlecht es um die Gleichstellung von Frauen und Männern bestellt ist

Katharina Schwirkus

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Frauen werden nicht dadurch benachteiligt, dass sie bei der Kontoeröffnung, einer Überweisung oder einer anderen Banktransaktion nicht in der weiblichen, sondern in der männlichen Form angesprochen werden. Geklagt hatte eine »Kundin« der Sparkasse: Marlies Krämer[1]. Doch streng genommen gibt es diese Kundin gar nicht, denn bei der Sparkasse ist sie »ein Kunde« und dabei wird es nach dem Urteil auch bleiben.

Drei Männer und zwei Frauen haben geurteilt

Die Urteilsbegründung [2]liest sich wie ein einziger Widerspruch. Mit Bezug auf das Saarländische Landesgleichstellungsgesetz wird argumentiert, dass sich aus diesem »kein individueller Anspruch« auf eine geschlechtergerechte Sprache ableiten ließe. Dann bezieht sich der Bundesgerichtshof auf Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem es heißt: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« Der Bundesgerichtshof argumentiert jedoch: »Maßgeblich für die Beurteilung, ob die betroffene Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als die Vergleichsperson, ist die objektive Sicht eines verständigen Dritten, nicht die subjektive Sicht der betroffenen Person.« Die »objektive Sicht eines verständigen Dritten« war in diesem Fall: die Sicht von Oliver Klein, Vera von Pentz, Gregor Galke, Stefanie Roloff und Peter Allgayer. Oder anders gesagt die von drei Männern und zwei Frauen, die als RichterInnen am sechsten Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe arbeiten.

Es hört sich ein bisschen so an, als hätten sich die zwei Frauen gegen ihre drei männlichen Kollegen nicht durchsetzen können, wenn es am Ende des Urteils heißt: »Dabei verkennt der Senat nicht, dass grammatisch maskuline Personenbezeichnungen, die sich auf jedes natürliche Geschlecht beziehen, vor dem Hintergrund der seit den 1970er Jahren diskutierten Frage der Benachteiligung von Frauen durch Sprachsystem sowie Sprachgebrauch als benachteiligend kritisiert und teilweise nicht mehr so selbstverständlich als verallgemeinernd empfunden werden.« Soll wohl heißen: Wir kennen die Debatte um geschlechtergerechte Sprache, aber für allgemeine Formulare ist uns die zu kompliziert.

Heutzutage haben die meisten Mädchen in Deutschland genau so wie Jungs schon mit 16 oder 18 Jahren ein Konto und nutzen Onlinebanking. Dass man bei einer Überweisung nur »Kontoinhaber« ausfüllen kann, spiegelt noch immer die Realität von vor 1957 wieder, als Frauen ein Konto nur mit der Unterschrift ihres Ehemanns eröffnen konnten.

So zeigt das BGH-Urteil, wie es um die Gleichstellung von Frauen und Männern bestellt ist: Nichts ist selbstverständlich, Frauen müssen noch immer für alles kämpfen, selbst für die weibliche Anrede in Formularen. Die Klägerin Marlies Krämer will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Hoffentlich wird sie dort, mit allen anderen Kontoinhaberinnen in Deutschland, Recht bekommen.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1082187.marlies-kraemer-lebenselixier-feminismus.html?sstr=Marlies|Kr%C3%A4mer
  2. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=81591&pos=0&anz=48