nd-aktuell.de / 16.03.2018 / Sport / Seite 19

Selbstständig pfeifen

Malte Dittrich wollte als ehemaliger Schiedsrichter ein Angestelltenverhältnis beim DFB einklagen. Er verlor, der Verband spart Geld, die Referees bleiben Freiberufler

Frankfurt am Main. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) muss seine Spitzenschiedsrichter auch in Zukunft nicht als feste Angestellte bezahlen. Eine kostspielige Neuordnung seines Schiedsrichterwesens bleibt dem Verband damit erspart. Hintergrund ist, dass der langjährige Drittligareferee und Bundesligaassistent Malte Dittrich am Donnerstag auch vor dem Landesarbeitsgericht Hessen mit einer entsprechenden Klage gegen den DFB gescheitert ist.

Der 35-Jährige aus Bremen leitete im Mai 2015 sein letztes Spiel in der Aufstiegsrunde zur 3. Liga. Danach wurde er vom DFB nicht mehr auf die Schiedsrichterliste für die Saison 2015/16 gesetzt. Seitdem versuchte Dittrich auf dem Rechtsweg durchzusetzen, dass die Spielleiter beim DFB als Angestellte und nicht als Selbstständige geführt werden. Seine Argumentation: Als fester Angestellter hätte sein - Saison für Saison immer wieder neu verlängerter - Vertrag mit dem DFB nach neun Spielzeiten in der ersten, zweiten oder dritten Liga nicht wieder befristet werden dürfen. Er hätte also 2015 weiter im Profibereich eingesetzt werden müssen und nicht von der Schiedsrichterliste gestrichen werden dürfen.

Das Landesarbeitsgericht wies die Klage aber wie schon das Arbeitsgericht Frankfurt 2016 zurück. In der Urteilsbegründung heißt es: »Der für eine Spielzeit geschlossene Vertrag ist kein Arbeitsvertrag, sondern nur eine Rahmenvereinbarung.« Und diese Vereinbarung sehe »keine Verpflichtung des Schiedsrichters vor, bestimmte Spiele zu übernehmen.« Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt ließ die Kammer nicht zu. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Als einzige Möglichkeit bleibt Dittrich eine »Nichtzulassungsbeschwerde« der Revision beim Bundesarbeitsgericht.

Hätte die Klage Erfolg gehabt, hätte dies den DFB wohl gezwungen, den Profischiedsrichter einzuführen und die derzeit in den ersten drei Ligen rund 100 aktiven Schiedsrichter als offizielle Mitarbeiter auf die Lohnliste zu nehmen, inklusive einem Anspruch auf bezahlten Urlaub und Sozialabgaben. »Dass das hessische Landesarbeitsgericht unsere Rechtsauffassung in dieser deutlichen Form bestätigt, ist erfreulich«, sagte der DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann.

Dittrich leitete zwischen 2006 und 2015 insgesamt 64 Drittligaspiele, dazu stand er in mehr als 100 Zweitligaspielen als Assistent an der Seitenlinie. In der 1. Bundesliga war er 20 Mal als Vierter Offizieller im Einsatz. Mittlerweile ist er Jurist, arbeitet für eine Bremer Anwaltskanzlei und vertrat sich in dem Verfahren gegen den DFB selbst. Sein Kernargument ist, dass eine Schiedsrichtertätigkeit im Profibereich fast alle Kriterien eines festen Arbeitnehmerstatus’ erfüllt. »Ich unterwerfe mich einem umfassenden Vorgabenkatalog des DFB«, sagte er. »Ich erhalte klare inhaltliche Weisungen. Eine Vorgabe ist sogar, dass ich als Schiedsrichter ein Mal pro Woche zu einem Physiotherapeuten gehen und zwei Mal pro Woche trainieren soll.«

Der DFB-Anwalt hielt in der Verhandlung dagegen: »Es besteht keine Verpflichtung, ein Spiel zu leiten.« Dittrich habe die Rahmenvereinbarung, die er im Nachhinein angreife, »selbst als juristisch gebildeter Mensch Jahr für Jahr unterschrieben«.

Einen Vergleich lehnten beide Seiten ab. Richterin Anja Fink hatte angeregt, der DFB möge Dittrich die Chance einräumen, sich als Schiedsrichter wieder für den Profibereich qualifizieren zu können. Doch nach Auffassung von DFB-Vize Zimmermann dürfe von diesem Prozess nicht das Signal ausgehen, dass man sich noch auf anderem Wege für die Schiedsrichterliste qualifizieren könne als ausschließlich durch seine Leistung. »Wir reden über Sport. Und im Sport wird Qualität und Leistung bewertet«, sagte der DFB-Vize. »Unser Anspruch muss sein: Die besten Schiedsrichter in den obersten Klassen zu haben.« Agenturen/nd