nd-aktuell.de / 20.03.2018 / Politik / Seite 13

Erleichterung für Kommunen in Notlagen

Sachsen-Anhalt plant neue Finanzhilfe-Regeln

Magdeburg. Sachsen-Anhalt will Kommunen den Zugang zu Finanzhilfen des Landes erleichtern. Finanzminister André Schröder stellte am Montag einen neuen Erlass für den sogenannten Ausgleichsstock vor. Die Regeln seien klarer, verständlicher und transparenter, sagte der CDU-Politiker in Magdeburg.

Das Land stellt jedes Jahr 40 Millionen Euro bereit, um Kommunen in Notlagen oder bei unvorhergesehenen Ereignissen unter die Arme zu greifen - entweder als Zuschuss oder als zinsloses Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Derzeit haben 43 Kommunen einen Antrag gestellt, darunter zum Beispiel Quedlinburg, Bitterfeld und Helbra.

Hilfe vom Land gibt es in drei Fällen. Zum einen sind das Notlagen im Haushalt - wenn also die Einnahmen nicht reichen, um alle Ausgaben zu decken und andere Möglichkeiten wie die Aufnahme von Krediten schon ausgeschöpft wurden. Kommunen müssen in diesem Fall einen Plan vorlegen, wie sie die Lücken künftig selbst stopfen wollen. »Diese Vorgabe bleibt uneingeschränkt erhalten«, sagte Schröder. »Es bleibt Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hausaufgaben müssen gemacht werden.« Kommunen, die sparten und deshalb keine Hilfe benötigten, dürften nicht benachteiligt werden.

Allerdings bekommen die Gemeinden mehr Spielraum, wie sie die Auflagen des Landes erfüllen. Vorgegeben werde lediglich ein Rahmen, innerhalb dessen die Kommunen selbst über die nötigen Maßnahmen entscheiden könnten, sagte Schröder. Eine Kommune kann also zum Beispiel wählen, ob sie lieber Steuern erhöht und dafür weiterhin freiwillige Leistungen wie ein kommunales Schwimmbad anbietet - oder ob sie bei den Zusatzleistungen spart und dafür die Steuern niedrig hält.

Neben den Notlagen im Haushalt können auch unvorhergesehene Ereignisse und sich daraus ergebende Belastungen Grund für Hilfe aus dem Ausgleichsstock sein. So erhielt die Stadt Osterwiek im Landkreis Harz im vergangenen Jahr Hilfen zur Beseitigung von Hochwasserschäden. Eine dritte Gruppe betrifft Hilfen für Kommunen, die durch den neu geregelten Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen größere Einbußen hinnehmen mussten. Diese beiden Gruppen erhalten die Hilfe aus dem Ausgleichsstock ohne Auflagen, wie Schröder betonte.

Der Städte- und Gemeindebund bezeichnete die neuen Regeln als kleinen Schritt in die richtige Richtung. Von einer wirklichen Entbürokratisierung könne aber keine Rede sein, sagte Geschäftsführer Jürgen Leindecker. Zwar sei damit zu rechnen, dass Kommunen in bestimmten Fällen tatsächlich schneller und einfacher an Hilfsgelder kommen. »Der Erlass regelt aber zu viele Details, die da nicht reingehören«, sagte Leindecker. Wichtig sei, flexibel auf jeden Einzelfall zu reagieren. dpa/nd