nd-aktuell.de / 21.03.2018 / Ratgeber / Seite 27

Die Gebäudeversicherung deckt nicht alle Schäden am Haus ab

Richtig versichert gegen Sturm und Regen

Gabi Stephan

Die Verbraucherzentralen haben einige Tipps zusammengestellt. So kommen für die Schäden Hausrat-, Gebäude- und Kaskoversicherungen infrage. Ein Sturm beginnt für Versicherungen allerdings erst ab Windstärke 8, das sind etwa 62 km/h Windgeschwindigkeit. Aber wie soll man das nachweisen, hat der Sturm erst einmal die Dachziegel weggeschleudert?

Nach den Versicherungsbedingungen genügt es meist, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat. Dann haftet die Gebäudeversicherung. Das tut sie auch bei Blitzschlag, jedoch nicht immer bei Überspannung - dieser Schutz benötigt oft eine eigene Klausel. Auch eindringendes Wasser muss extra abgesichert werden. Überflutet Dauerregen den Keller oder beschädigt Wände, lässt sich das nur über eine Versicherung gegen Elementarschäden regeln. Diese sollte zudem einen Schutz gegen Rückstau enthalten.

Überschwemmung ist auch in der Teilkasko für das Auto mitversichert. Gekürzt oder verweigert werden kann die Zahlung, wenn das Fahrzeug trotz polizeilicher Warnung im gefährdeten Gebiet abgestellt wurde. Die Vollkasko ist etwa in der Pflicht, wenn ein Baum auf die Fahrbahn stürzt und das Auto auffährt, weil es nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.

Schäden sind so schnell wie möglich der Versicherung zu melden und mit Fotos zu dokumentieren. Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale.de.[1]

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale.de.