nd-aktuell.de / 21.03.2018 / Ratgeber / Seite 25

Streit um Trinkwasserbeiträge vor Bundesverwaltungsgericht

Anschlussgebühren

Das Musterverfahren um angeblich überhöhte Trinkwasser-Anschlussbeiträge in Westmecklenburg kommt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hatte drei Grundstückseigentümern im Altkreis Hagenow Recht gegeben und dabei keine Revision zugelassen.

Dagegen ist jetzt der Wasserbeschaffungsverband Sude-Schaale (WBV) im Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgegangen, wie aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Schwerin hervorgeht.

Die Greifswalder Richter hatten die Beitragsbescheide aus dem Jahr 2008 aufgehoben und dem WBV in seinem Urteil »erhebliche methodische Fehler« bei der Flächenermittlung attestiert.

Nach Angaben des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der eine Prozessgemeinschaft mit rund 400 Klägern organisiert hat, soll der WBV die Grundstücksflächen großer gewerblicher Wasserverbraucher kleingerechnet haben. Dadurch sei für ein großes Gewerbegebiet rund ein Viertel beitragsfähiger Fläche unter den Tisch gefallen. »Im Ergebnis mussten dafür vor allem die Eigentümer von Wohngrundstücken mit einem überhöhten Beitragssatz aufkommen«, so der VDGN. Es gehe um 3,7 Millionen Euro.

Dasselbe Verfahren soll der WBV laut VDGN auch für weitere Gewerbegebiete angewandt haben. »Das Oberverwaltungsgericht hat nur den Fall Valluhn/Gallin untersucht«, erklärte VDGN-Präsident Christoph Schmidt-Jansa. Sein Verband sehe in den Falschberechnungen Methode und habe deshalb gegen die Verantwortlichen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwerin erstattet, unter anderem wegen Betrugsverdachts.

Der geschäftsführende Leiter des WBV, Nicolaus Johanssen, wies den Betrugsvorwurf zurück. Dies diskreditiere die Arbeit der Beschäftigten. Der WBV sei ein gut wirtschaftender Verband mit Gebühren, die im Landesvergleich niedrig seien. Die Auswirkungen der damaligen Fehlberechnung belaufe sich bei einem 1000 Quadratmeter großen Einfamilienhaus-Grundstück auf etwa 24 Euro.

Er sagte weiter, die eigentliche Stoßrichtung des Prozesses des VDGN habe sich gegen die Erhebung von Altanschließer-Beiträgen gerichtet. Damit sei der Verband jedoch vor Gericht gescheitert. dpa/nd