nd-aktuell.de / 23.03.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Netzrendite muss neu berechnet werden

Bleibt das Urteil des Oberlandesgerichtes zugunsten der Energieversorger bestehen, zahlen die Verbraucher drauf

Sebastian Weiermann

Der Donnerstag brachte keine guten Nachrichten für Verbraucher. Die Bundesnetzagentur hatte im Oktober 2016 beschlossen, die Netzentgelte - die in den gesamten Netzkosten enthaltene Eigenkapitalverzinsung - um gut zwei Milliarden Euro für die kommenden fünf Jahre zu kürzen. In Zeiten der Niedrigzinsen müsse die Rendite geringer ausfallen - auch im Interesse der Stromkunden. Bei einem durchschnittlichen Haushalt hätte die Strom- und Gasrechnung ab 2018 (Gas) beziehungsweise 2019 (Strom) um etwa zehn Euro niedriger ausfallen können. Bei einem Kilowattpreis von etwa 30 Cent entfallen sieben Cent auf die Netzentgelte. Hatte der alte Höchstsatz noch 9,05 Prozent betragen, sollten es nun 6,91 Prozent bei Neuanlagen sein. Bei Altanlagen sollte die Rendite von 7,14 Prozent auf 5,12 Prozent fallen. Auf alle Strom- und Gasnetze im Bundesgebiet berechnet, macht jeder Prozentpunkt etwa eine Milliarde Euro aus.

Kein Wunder also, dass 1100 der etwa 1600 Energieversorger in Deutschland gegen die neuen Netzentgelte geklagt hatten. In 29 «repräsentativen Musterverfahren entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag. Das Gericht ließ allerdings eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof zu, die Bundesnetzagentur kann diesen Rechtsweg beschreiten. Das Verfahren habe eine »grundsätzliche Bedeutung«, und eine höchstrichterliche Entscheidung könne der »Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dienen«, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtes.

Sein Urteil begründete das Gericht damit, dass sich die Bundesnetzagentur nur auf nur eine Datenquelle verlassen habe, als die Netzentgelte festgelegt wurden. Andere Studien seien ignoriert worden. Betrachte man jedoch andere Untersuchungen, ergebe sich eine gewisse Bandbreite, wie hoch die Renditen sein müssten, damit die Energieversorger ausreichend Kapital hätten, um die Netze dauerhaft zu betreiben und auszubauen. Bei den unterschiedlichen Berechnungen müsse man sich an der oberen Grenze orientieren, da dem »infolge der Finanz- und Schuldenkrise ausgelösten Strukturbruch auf den Finanz- und Kapitalmärkten ausreichend Rechnung getragen« werden müsse. Das heißt, den Unternehmen sollen in unsicheren Zeiten Einnahmen durch die Netzentgelte garantiert werden.

Bei der Wirtschaftskanzlei Becker, Büttner, Held, die auf das Energierecht spezialisiert ist und in dem Verfahren 600 Energieversorger vertrat, freut man sich über das Urteil. Rechtsanwalt Heiko Lange sagte im Anschluss: »Das Oberlandesgericht hat unsere durch drei renommierte Gutachter unterstützte Auffassung, dass die Bundesnetzagentur die Eigenkapital-Zinssätze methodisch fehlerhaft und im Ergebnis zu niedrig festgelegt hat, bestätigt.«

Anders sieht das Gero Lücking vom Ökostrom-Anbieter Lichtblick. »Das ist ein trauriger Tag für die Verbraucher. Das Oberlandesgericht hat sich ohne Not dem Druck der einflussreichen Kläger um E.on und RWE gebeugt. Die Richter haben sich als Mediator zwischen Branche und Behörde betätigt, statt geltendes Recht konsequent anzuwenden und durchzusetzen«, so der Geschäftsführer von Lichtblick. Die Einnahmen aus den Netzentgelten seien quasi risikolos und nützten vor allem den großen Konzernen.

Wie wichtig die Einnahmen aus den Energienetzen sind, zeigt die Besorgnis kommunaler RWE-Anleger über die diskutierte Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.on. Ein zentraler Bestandteil des Geschäfts sollen die wertvollen Netze von Innogy sein, sie gehen in den Besitz von E.on über. Für kommunale Anleger wie die Stadt Dortmund, würden beim Verkauf der Netze dauerhaft Renditen der RWE-Aktie verloren gehen. In der »Rheinischen Post« sagte Guntram Pehlke, Chef der Dortmunder Stadtwerke: »Sowohl eine Zerschlagung der Innogy als auch einen Verkauf des Innogy-Stromnetzes an E.on sehe ich äußerst kritisch.«