Ratenzahlung aus Altersgründen abgelehnt

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Zu Recht, wie das Amtsgericht München (Az. 171 C 28560/15) in einem am 16. März 2018 veröffentlichten Urteil entschied.

Die Klägerin hatte bestellte Schmuckstücke schrittweise abbezahlen wollen. Weil sie die intern festgelegte Altersgrenze für die Kreditvergabe überschritt, bot ihr die Betreiberin nur die Bezahlung per Rechnung, Bankeinzug, Nachnahme oder Kreditkarte an. Die Klägerin sah sich wegen ihres Alters nachteilig behandelt. Sie verlangte wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro.

Diese Forderung wies das Gericht zurück. »Es ist nun einmal so, dass mit gesteigertem Alter auch das Risiko des Ablebens ansteigt«, so das Gericht. Betagten Kunden Ratenzahlungen zu verwehren, ist ein Fall zulässiger Altersdiskriminierung. dpa/nd

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