nd-aktuell.de / 04.04.2018 / Ratgeber / Seite 26

Haustier hilft Steuern sparen

Bei der Einkommensteuererklärung können Haustiere helfen, Steuern zu sparen, wie die aktion tier e.V. informiert. Denn gewisse finanzielle Belastungen, die das Haustier mit sich bringt, dürfen steuerlich geltend gemacht werden. So können Tierhalter die Haftpflichtversicherung für ihr Tier genau wie andere Haftpflichtpolicen als Sonderausgaben anrechnen lassen.

Auch die Betreuung und Pflege der Tiere im eigenen Zuhause - sowohl im Alltag als auch in der Urlaubszeit - können steuerlich abgesetzt werden. Beides fällt unter haushaltsnahe Dienstleistung. Vorrausetzung ist, dass die betreuende Person für ihre Tätigkeit eine ordentliche Rechnung erstellt. Auf diese Weise können bis zu 20 Prozent der Kosten vom Finanzamt erstattet werden.

Personen, die beispielsweise im Wach- oder Sicherheitsdienst tätig sind und deswegen einen Hund besitzen, der sie bei der Arbeit begleitet, können sogar Auslagen für Tierarzt, Futter, Zubehör und Hundesteuer bei der Steuererklärung angeben und damit ihre Kosten minimieren.

Übrigens hat das Finanzgericht Hessen (Az. VI B 25/17) sogar das Gassigehen mit dem Hund als haushaltnahe Dienstleistung definiert. Hiergegen klagte allerdings die Finanzverwaltung, so dass die Rechtslage noch nicht klar ist. nd