nd-aktuell.de / 04.04.2018 / Ratgeber / Seite 26

Dienstwagen für Ehepartner mit Minijob steuerlich abzugsfähig

Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. X R 44/17 bzw. Az. 3 K 2547/16) hervor, das am 15. März 2018 veröffentlicht wurde. Das Gericht gab damit einem Kläger Recht, der gegen eine Entscheidung des Finanzamts vorgegangen war.

Der Mann beschäftigte seine Ehefrau als Büro- und Kurierkraft für 400 Euro monatlich und überließ ihr dafür ein Auto, das sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 Euro monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Frau abgezogen. Das Finanzamt erkannte das Arbeitsverhältnis aber nicht an und meinte, mit fremden Arbeitnehmern wäre solche Vereinbarung nicht geschlossen worden.

Laut Gericht ist die Vertragsgestaltung zwar »ungewöhnlich« bei einem Minijob. Inhalt und Umsetzung des Vertrags entsprechen dem Senat zufolge noch dem, »was auch fremde Dritte vereinbaren würden«. Dienstwagen könnten zudem durchaus nicht nur Vollzeitbeschäftigten oder Führungspersonal auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Das Finanzamt legte Revision beim Bundesfinanzhof ein. epd/nd