Rechtsstreit um Kellernutzung

Teilungserklärung einer WEG

  • Lesedauer: 1 Min.

Das entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 9 U 14/15) in einem Einzelfall.

Der Fall: Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft richtete in zwei Räumen im Untergeschoss eines Hauses, die sich in seinem Sondereigentum befanden, Küche, Bad und Toilette ein, so dass hier gewohnt werden konnte. Die Miteigentümer forderten den Rückbau.

Das Urteil: Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die in der Teilungserklärung erwähnten Begriffe wie »Hobbyraum« und »Keller« lediglich unverbindliche Nutzungsvorschläge darstellten. Eine Umwidmung zu Wohnräumen werde nicht untersagt. Ausdrücklich wurde im Urteil erwähnt, dass es hier nur um eine zivilrechtliche Fragestellung innerhalb der WEG gehe. Über eventuell baurechtlich Bedenken habe die zuständige Behörde zu entscheiden. LBS/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal