Mit Pistole im Handtäschlein zum Prozess

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Potsdam. Bei Einlasskontrollen in Brandenburger Gerichten sind im vergangenen Jahr 4335 gefährliche Gegenstände entdeckt worden. Auch verbotene Waffen wie Messer und Schlagringe waren darunter, teilte das Justizministerium Brandenburg auf Anfrage mit. Damit erhöhte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um über 1100 Gegenstände. 2016 waren es noch 3200.

Besonders bei Verfahren mit sogenannten Reichsbürgern oder im Familienrecht seien Kontrollen wichtig, sagte die Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Brandenburg, Claudia Odenbreit. »Familienverfahren sind hoch emotional. Wenn da ein gefährlicher Gegenstand in der Tasche steckt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er auch eingesetzt wird«, erläuterte sie.

Der Landesverband fordert daher die flächendeckende Einführung von Sicherheitsschleusen. »Wir freuen uns, dass die Politik immer mehr Gerichte mit Sicherheitsschleusen ausstattet«, sagte Odenbreit. Dennoch seien weitaus mehr nötig.

Nach Angaben des Justizministeriums Brandenburg sind derzeit zehn Gerichtsgebäude mit Kontrollstellen ausgestattet; drei davon kamen im Jahr 2017 hinzu. Die Schleusen ähneln denen an Flughäfen. Neben Gepäck-Röntgengeräten sind Detektorrahmen zur Personenkontrolle eingebaut. Bei einfachen Schleusen zeigt das Gerät zumindest Metallgegenstände an.

In einem Gericht in Frankfurt (Oder) schlug der Metalldetektor selbst bei der Handtasche einer Seniorin Alarm - zu Recht, wie sich später herausstellte: Die ältere Dame hatte die Pistole ihres Mannes in der Tasche, der einen Waffenschein besaß. Sie habe die Waffe regelmäßig dabei und vergessen, sie vor dem Gericht herauszunehmen.

Zu Prozessen, bei denen mit Gewalt oder Ausschreitungen zu rechnen sei, beispielsweise bei Rockerprozessen, können Gerichte zusätzlichen Wachschutz anfordern, erklärte Justizsprecher Uwe Krink. Mit Kontrollen im Gericht müssten Besucher daher jederzeit rechnen. dpa/nd

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