Die Hauptuntersuchung: Auf rosa folgt grün

Prüfplakette

  • Lesedauer: 2 Min.

Die rosafarbene Prüfplakette hat sich für 2018 von den deutschen Kfz-Kennzeichen verabschiedet. Ihre Schonfrist war spätestens Ende Februar dieses Jahres abgelaufen. Ab 1. März ist deren Hauptuntersuchung (HU) zwei Monate überfällig. Für Fahrzeughalter, die noch immer mit einer 2017er-Plakette am Auto unterwegs sind, kann es teuer werden. Der Bußgeldkatalog sieht eine Ordnungsstrafe von 15 Euro vor.

Bei Überschreitung der HU-Prüffrist drohen zusätzliche Kosten oder gar ein Bußgeld oder ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. »Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf Fahrzeuge mit einer mehr als zwei Monate überzogenen HU ein umfangreicherer Prüfumfang zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkosten von 20 Prozent«, erklärt dazu Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Zudem könne die Versicherung im Falle eines Unfalls eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Halters unterstellen, sollte es sich beispielsweise nachträglich herausstellen, dass das Fahrzeug womöglich mängelbehaftet war.

Bei einer überfälligen HU von mehr als vier Monaten ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als acht Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren einen Punkt in Flensburg.

Erfahrungsgemäß lassen gerade Halter, deren Fahrzeuge mängelbehaftet sind, ihren HU-Termin verstreichen - aus Angst, die Hauptuntersuchung nicht zu bestehen und keine Prüfplakette zu bekommen. Doch wer hier zu sparen glaubt, zahlt am Ende drauf.

Die Gültigkeit der HU-Plakette können Fahrzeughalter am hinteren Kennzeichen ablesen. Die auf der Plakette in 12-Uhr-Stellung angezeigte Zahl gibt den Monat, die zweistellige Zahl im inneren Kreis das Ablaufjahr an. Auch ein Blick in die Fahrzeugzulassung gibt Auskunft über den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung. 2018 müssen Autos mit einer grünen Plakette zur HU.

Die seit 1960 vergebenen Plakette gibt es in grün, orange, blau, gelb, braun und rosa. Die Farben rollieren und stehen für ein jeweiliges Jahr, in dem das Fahrzeug zur HU vorgestellt werden muss. 2018 sind Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette an der Reihe. Außerdem dürfen derzeit noch Fahrzeuge mit orangefarbener, blauer und die in 2018 neuzugelassenen Autos mit gelber Plakette auf unseren Straßen fahren. Braune Plaketten werden erst wieder 2019 für Neufahrzeuge ausgegeben, und die rosafarbenen tauchen frühestens 2020 erneut auf. TÜV Thüringen/nd

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