nd-aktuell.de / 11.04.2018 / Ratgeber / Seite 25

Dauerrauch stinkt den Nachbarn

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Ein Ehepaar muss sich künftig beim Rauchen auf der eigenen Terrasse in einer Wohnanlage an einen gerichtlich festgesetzten Stundenplan halten. Demnach darf das Paar auf der Terrasse höchstens drei Stunden rauchen und muss anschließend ebenso lang pausieren.

Nachbarn hatten die Raucher verklagt. Weil ständig Rauch direkt in ihre Wohnung zog, konnten sie nachts nicht mehr bei offenem Fenster schlafen.

Nun gilt der Raucher-Stundenplan rund um die Uhr.

Ein solches Urteil fällte das Landgericht Dortmund am 8. Juni 2017 (Az. 1 S 451/15). OnlineUrteile.de