nd-aktuell.de / 11.04.2018 / Ratgeber / Seite 23

Krank im neuen Job: Mitarbeiter können Stelle verlieren

Für eine Kündigung wegen Krankheit gibt es hohe Hürden, nur in der Probezeit ist das anders. Denn der Kündigungsschutz tritt erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsvertrags in Kraft. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hin. Im ersten halben Jahr muss der Arbeitgeber sich deshalb für eine Kündigung nicht rechtfertigen, auch dann nicht, wenn eine Krankheit der Grund ist. Das gilt unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart ist und wie lange diese dauert.