nd-aktuell.de / 11.04.2018 / Ratgeber / Seite 22

Kein ALG-I-Geld gezahlt

Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Nach einer aktuellen Statistik sperrt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslosen jedoch immer häufiger das Arbeitslosengeld (ALG) I. So gab es 2017 insgesamt 810 429 Fälle, in denen das Arbeitslosengeld vorübergehend nicht gezahlt wurde. Das sind rund 41 000 Fälle mehr als im Jahr zuvor (769 480 Fälle) und rund 91 500 Fälle mehr als noch 2015 (718 813).

Am häufigsten wurde 2017 eine Sperrzeit verhängt, weil sich die Betroffenen zu spät arbeitssuchend gemeldet haben (293 660 Fälle). In 255 621 Fällen wurde die Leistung gesperrt, weil Arbeitslose nicht zu vereinbarten Terminen erschienen. In den seltensten Fällen wurde das Geld gesperrt, weil Arbeitslose sich zu wenig selbst um einen Arbeitsplatz bemühten (3918 Fälle) oder eine Eingliederungsmaßnahme abbrachen (5252 Fälle).