nd-aktuell.de / 11.04.2018 / Ratgeber / Seite 22

»Braucht man den überhaupt?«

Notfallausweis

Bankkarten, Kundenkarten, Ausweise: Viele haben im Portemonnaie mehr als nur Geld dabei. Ob ein Notfallausweis dazu gehören sollte, lässt sich schnell beantworten.

Der Krankenwagen drängelt sich mit Blaulicht und Tatütata durch den Berufsverkehr zur Notaufnahme. Vor zwei Stunden war die Welt für Michael S. noch in Ordnung. Der Tag begann wie immer: Aufstehen, Frühstück, Verabschiedung von Frau und Kindern. Eigentlich sollte er bereits im Betrieb sein. Stattdessen liegt er bewusstlos im Rettungswagen.

Der Notarzt versucht, seinen Zustand zu stabilisieren. Und er hat dringende Fragen - aber Michael S. ist nicht mehr ansprechbar. Welche Erkrankungen bestehen? Werden besondere Medikamente (beispielsweise Blutverdünner) genommen? Wen können wir informieren? Wer darf der Operation zustimmen, wenn er bewusstlos bleibt? Gibt es für den Fall der Fälle eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung?

Mancher Leser wird jetzt sagen: Zu dramatisch, mir passiert schon nichts. Und wenn, dann wird sich alles schon irgendwie regeln. »Aber vielleicht auch nicht oder nicht im Sinne des Opfers und seiner Familie«, sagt dazu der Notfallexperte Hans Walter Schäfer. Etwa, wenn keine Vollmachten vorliegen: Dann springt nach Gesetz ein (fremder) Betreuer ein. Er trifft fortan alle Entscheidungen für den Verunfallten.

Daher empfiehlt Schäfer, was auch Sanitäter raten: Ein Notfallausweis gehört in jede Geldbörse. Das kleine Kärtchen enthält wichtige Hinweise für die Helfer: Name, Kontaktperson wie Ehepartner oder Eltern, Vorerkrankungen, Medikamente und nicht zuletzt, welche Verfügungen vorliegen.

»Notärzte suchen routiniert nach dem Ausweis«, so Schäfer. »Der Verunfallte hat nur Vorteile.« Die Ausweise gibt es von verschiedenen Organisationen. Einen besonders kompakten und sofort einsetzbaren hat Schäfer selbst entwickelt. Er ist kostenlos unter Wenn-Traenen-trocknen.de im Internet erhältlich. nd