Brauerei muss Gewerbesteuer zahlen

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Karlsruhe. Die Bremer Großbrauerei Beck ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Gewerbesteuerzahlung in Millionenhöhe gescheitert. Der Gesetzgeber habe mit der angegriffenen Gesetzesänderung, die Grundlage des Steuerbescheids war, weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. In dem Fall geht es um rund 146 Millionen Euro, die nach dem Verkauf von Firmenanteilen an der Brauerei fällig wurden. Seit 2002 ist Gewerbesteuer auch für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen von Personengesellschaften fällig und nicht mehr nur wie zuvor von Kapitalgesellschaften. Die Neuregelung gilt nur dann nicht, wenn eine Einzelperson Anteile verkauft. Die Brauerei sah deshalb ihre Gleichheitsrechte verletzt. Das Gericht urteilte jedoch, dass der Kaufvertrag zwar vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen war, aber nachdem die Bundesregierung einen Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet hatte. Damit liege keine verfassungswidrige Rückwirkung vor. dpa/nd

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