nd-aktuell.de / 17.04.2018 / Berlin / Seite 11

Prozess um Kopftuch in der Schule

Lehrerin will mit religiöser Kopfbedeckung Grundschüler unterrichten

Jutta Schütz

In einem neuen Streit um eine Lehrerin mit Kopftuch hat die Anwältin und liberale Moscheegründerin Seyran Ates appelliert, religiöse Symbole weiter aus den Schulen herauszuhalten. «Das Kopftuch steht nun mal für große Konflikte», die sollten nicht durch Lehrerinnen in die Schule getragen werden«, sagte Ates am Montag nach einer Verhandlung am Arbeitsgericht in der Hauptstadt. Eine ausgebildete Lehrerin hat gegen das Land Berlin geklagt. Sie will mit Kopftuch dauerhaft an einer Grundschule unterrichten. Die Senatsbildungsverwaltung verweigert dies mit Blick auf das Neutralitätsgesetz.

Laut Gesetz dürfen Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will daran festhalten. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) meint, das Gesetz sei nicht zu halten. Die LINKE als Koalitionspartner hat noch keine abschließende Meinung.

Die Klägerin, die am Montag nicht ins Gericht kam und in Elternzeit ist, hatte mit Kopftuch einen Tag an einer Grundschule unterrichtet. Sie wurde freigestellt und dann einem Oberstufenzentrum zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.

Es wäre die »sauberste Lösung«, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, so Ates. Das oberste Gericht hatte zuletzt 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches geht demnach keine Gefahr aus. Das Arbeitsgericht will ein Urteil am 9. Mai verkünden. dpa/nd