nd-aktuell.de / 18.04.2018 / Ratgeber / Seite 27

Auch große Glasflächen besonders absichern

Wer zahlt bei einem Umfall?

Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig mit Urteil vom 22. Juni 2017 (Az. 11 U 109/16).

Hintergrund: Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss dafür sorgen, dass andere dadurch keinen Schaden erleiden - soweit es zumutbar ist. Das besagt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Sie betrifft Inhaber von Geschäften mit Publikumsverkehr und Hotels. Oft ist dies Gegenstand von Gerichtsprozessen.

Auch Passanten, Kunden und Hotelgäste müssen alltägliche Risiken selbst tragen. Geschädigte eines Unfalls müssen daher regelmäßig mithaften.

Der Fall: Ein Seniorenpaar hatte in einem Hotel vier Tage Urlaub gemacht. Am letzten Tag verletzte sich die 86-jährige Frau beim Versuch, das Hotel durch eine gläserne Drehtür zu betreten. Die Treppe im Eingangsbereich war so breit, dass sich die Gäste, die sich am Treppengeländer abstützten, der Eingangstür von der Seite näherten. Neben der gläsernen Drehtür befanden sich große klare Glasflächen, die bis zum Boden reichten. Die Ehefrau stieß gegen die Glasscheibe, stürzte und verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das Urteil: Das OLG gestand der Seniorin beides zu. Laut Gericht sei eine Vorschrift aus der Schleswig-Holsteinischen Bauordnung verletzt worden. Danach müssen Glasflächen, die bis zum Boden reichen, eindeutig gekennzeichnet sein. Bei der Größe reiche es hier ein weißer Rahmen nicht aus. Es müsse eindeutig erkennbar sein, wo sich eine Türöffnung befinde und wo nicht.

Das Gericht erklärte, dass besonders Hotel- und Gaststättenbetreiber sich nicht darauf verlassen dürften, dass ihre Gäste sich jeder Tür vorsichtig näherten. Und nicht jeder Gast komme nüchtern an. Hier hätte die Glasfläche also deutlich gekennzeichnet sein müssen.

Allerdings war das Gericht auch der Ansicht, dass die Klägerin wegen Mitverschuldens ihren Schaden zu einem Drittel selbst tragen müsse. Denn bei dem etwas unübersichtlichen Eingangsbereich sei mehr Vorsicht nötig gewesen. Zudem habe sie sich bereits drei Tage lang im Hotel aufgehalten und den Eingang gekannt. D.A.S./nd