nd-aktuell.de / 18.04.2018 / Ratgeber / Seite 24

Tausche groß gegen klein

Wohnungswechsel

Katharina Buri

Während dieser Weg in Deutschland immer noch ein Schattendasein fristet, wird er in Österreich längst erfolgreich praktiziert.

Die Nachfrage ist da

Bleiben wir zunächst in Berlin: Auf dem Wohnungstauschportal »tauschwohnung.com« suchen aktuell über 1000 Berliner eine Tauschwohnung. So gut der Tausch theoretisch klingt, so kompliziert kann die Realität sein. Nicht selten lehnen Privatvermieter einen Wohnungstausch ab, sind mit dem Tauschpartner nicht einverstanden oder kündigen für den Fall eines Mieterwechsels eine Mieterhöhung an.

Nicht viel besser ergeht es Mietern der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Zwar bieten diese beispielsweise älteren Menschen, die sich verkleinern wollen, passende Wohnungen an. Doch die Mieteinsparungen sind in Zeiten explodierender Neuvertragsmieten meist gering oder bleiben ganz aus. Derzeit erarbeitet der Berliner Senat mit seinen städtischen Unternehmen dazu neue Regelungen.

Teure Umzugskosten und meist ein Wegzug aus dem vertrauten Kiez mindern den Anreiz weiter. Und so überlegt sich mancher, ob er sich mit einem Zuviel an Platz nicht doch arrangieren kann - mit verheerenden Folgen für den Mietmarkt: Größere Wohnungen für Familien sind rar.

So funktioniert es in Wien

Einen anderen Weg beschreitet die »Wiener Wohnen«, die größte kommunale Hausverwaltung Europas mit etwa 220 000 Wohnungen in der österreichischen Hauptstadt. Wer Mieter einer der sogenannten Gemeindewohnungen ist und durch eine Veränderung der eigenen Lebensumstände mehr oder weniger Platz benötigt, kann ein Gesuch aufgeben, das dann auf einer Online-Tauschbörse und in der hauseigenen Wohnungsinserate-Zeitschrift erscheint. Oder einfach auf ein bestehendes Angebot antworten. Findet sich ein Tauschpaar, treten beide Mieter direkt in den Mietvertrag des jeweils anderen ein.

Dass das so einfach geht, liegt auch daran, dass zwischen Deutschland und Österreich ein entscheidender Unterschied besteht: Während es hierzulande kein gesetzliches Anrecht auf Wohnungstausch gibt, ist dieses im Nachbarland in § 13 des Mietrechtsgesetzes geregelt. Es kann sogar in eine Genossenschafts- oder Privatwohnung getauscht werden.

Ein weiteres Angebot hält die »Wiener Wohnen« für Ältere bereit: Die »Aktion 65 plus« ermöglicht es, etwa nach Auszug der Kinder in eine kleinere Wohnung zu wechseln. Dort bezahlen die Senioren 35 Prozent weniger Kaltmiete, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wenn sie beispielsweise zehn Jahre Hauptmieter in der bisherigen Wohnung waren und diese größer als 65 Quadratmeter ist. bmv/nd