nd-aktuell.de / 20.04.2018 / Brandenburg / Seite 13

Kirchen gegen Kristalle aus Totenasche

Potsdam. Die Kirchen haben sich für Änderungen im Gesetzentwurf zur Novellierung des Bestattungsrechts ausgesprochen. Insbesondere die geplante Möglichkeit der Teilentnahme von Totenasche etwa zur Herstellung von sogenannten Erinnerungskristallen wird kritisiert. Bislang gilt, dass bei Feuerbestattungen die Asche vollständig in einer Urne beigesetzt werden muss. Bei einer Anhörung vor dem Innenausschuss des Landtages am Donnerstag sagte Martin Vogel von der evangelischen Landeskirche, ein toter Mensch könne nicht zum Eigentum eines anderen Menschen werden. Die Verwertung der Totenasche zu einem künstlichen Erinnerungsdiamanten öffne der kommerziellen Verwertung von Toten die Tür, meinte Vogel. Martina Köppen vom Katholischen Büro sagte, die Verwertung der Asche verstoße gegen die Menschenwürde.

Gefordert wurde in der Anhörung auch eine Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeburten unabhängig von deren Körpergewicht. Der Gesetzentwurf sieht eine Absenkung des Geburtsgewichtes bei einem Totgeborenen auf mindestens 500 Gramm vor.

Auch andere Änderungen sind geplant: Die 48-stündige Wartefrist für Bestattungen nach Eintritt des Todes soll aus religiösen Gründen verkürzt werden, um auch Beisetzungen nach islamischem Ritus möglich zu machen. Denn der Koran sieht Bestattungen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor. epd/nd