nd-aktuell.de / 02.05.2018 / Ratgeber / Seite 27

Kann man Bitcoins versichern?

Kryptowährungen

Christian Achillius

Der Ansturm auf Bitcoins und andere virtuelle Währungen hält weltweit an - trotz extrem hohen Verlustrisiken und Warnungen von Verbraucherschützern. Während im März 2016 noch gut 15 Millionen Bitcoins weltweit im Umlauf waren, sind es im Januar 2018 bereits knapp 17 Millionen.

Nach Schätzungen der Marktanalysten von Chainalysis sind davon allerdings zwischen 17 und 23 Prozent unwiederbringlich verschwunden. Ursache sind nicht nur Hackerangriffe, sondern zuallererst defekte Speichermedien, die die Bitcoins und Co. nicht korrekt gespeichert haben.

Für die Versicherungsbranche wären Produkte, die den Verlust von sogenannten Kryptowährungen absichern, ein lohnendes Geschäft. Während sich erste Branchengrößen aus den USA und aus Japan bereits an Produkttests versuchen, halten sich deutsche Versicherer bewusst zurück.

Kursschwankungen von Kryptowährungen sind grundsätzlich nicht zu versichern, da diese für Versicherer nicht kalkulierbar sind. Insbesondere am Beispiel der Kursentwicklung von Bitcoins sieht man, wie schnell die Kurse sinken und wieder steigen können. Für die Versicherer ist das Risiko eines Versicherungsfalls damit kaum einzuschätzen.

Bei der Gestaltung eines neues Versicherungsprodukts schätzen die Versicherer das Risiko eines Schadenfalls ab, sowohl die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls als auch dessen Höhe.

Insbesondere bei Kryptowährungen lässt sich dies aber nur schwer bis gar nicht einschätzen, um daraus eine Prämie zu kalkulieren. Eine Versicherung für Bitcoins anzubieten, ist somit im Vergleich zu beispielsweise einer Haftpflichtversicherung kaum möglich.

Während bei anderen Versicherungsformen ein Ereignis lediglich einen einzigen Versicherungsnehmer betrifft (zum Beispiel bei der Zerstörung einer Vase), würde bei einer Versicherung für Bitcoins ein einzelnes Ereignis (beispielsweise einem Kurseinbruch an der Börse) Folgen für zahlreiche Versicherungsnehmer haben. Damit ist ein Risikoausgleich im Kollektiv - was ja dem Grundgedanken der Versicherungswelt entspricht - nicht möglich. Die Versicherungen erstellen für die verschiedenen Schadensgruppen einzelne Budgettöpfe, aus denen dann in einem Schadensfall gezahlt wird.

Wenn nun sämtliche Versicherungsnehmer aus einem Topf gleichzeitig entschädigt werden müssen, geht die Rechnung für die Versicherung natürlich nicht mehr auf.

Während die Absicherung von Kursschwankungen wohl auch künftig kaum möglich sein wird, gibt es bereits zaghafte Versuche von internationalen Versicherungen, den Verlust durch Diebstahl abzusichern. Diese beziehen sich bislang allerdings nur auf den Diebstahl durch Mitarbeiter, nicht aber durch außenstehende Personen wie zum Beispiel Computerhacker.

Und noch ein Hinweis: Der Verlust eines USB-Sticks oder einer Festplatte, auf der Bitcoins oder andere digitale Zahlungsmittel gespeichert sind, wird derzeit auch auf dem internationalen Markt von keinem Versicherer abgesichert. Ebenso wenig der Verlust der Daten selbst. Hier verhindern in erster Linie mögliche Fehlfunktionen der elektronischen Speichermedien, dass die Versicherungen das Risiko eines Verlustes abschätzen können.

Der Autor ist Versicherungsspezialist von der BavariaDirekt.