nd-aktuell.de / 02.05.2018 / Ratgeber / Seite 24

Drei unterschiedliche Modelle - alle mit Vor- und Nachteilen

Infos zum Mietvertrag bei einer WG

Endlich! Die passende WG-Wohnung ist gefunden. Doch vor dem Einzug steht der WG-Mietvertrag. Es gibt drei verschiedene Vertragsmodelle, die allesamt Vor- und Nachteile haben. Wohngemeinschaft.de schildert euch die Unterschiede - und worauf ihr achten müsst.

Variante 1: Haupt- und Untermieter

Nur einer von euch schließt den Mietvertrag mit dem Vermieter ab. Die anderen Bewohner sind Untermieter des Hauptmieters.

Vorteile für den Hauptmieter

Er kann sich seine WG-Mitbewohner selbst aussuchen. Er ist alleiniger Ansprechpartner für den Vermieter.

Nachteile für den Hauptmieter

Er haftet allein für die Mietzahlungen, auch wenn etwa zeitweise ein WG-Zimmer unvermietet ist. Der Vermieter kann sich im Falle von Mietrückständen nur am Hauptmieter schadlos halten.

Vorteil für die Untermieter

Der Vermieter kann Ansprüche nur gegenüber dem Hauptmieter geltend machen.

Nachteil für die Untermieter

Will der Hauptmieter die Wohnung kündigen, sind die Untermieter auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen, wenn sie weiter in der Wohnung bleiben wollen.

Variante 2: Alle sind Hauptmieter

Alle Bewohner der künftigen WG stehen im WG-Mietvertrag. Damit sind sie auch alle Hauptmieter.

Vorteile für die Mieter

Alle Mieter haben die gleichen Rechte (aber auch Pflichten). Will der Vermieter jedoch die Wohnung kündigen, muss er die Kündigung allen Mietern aussprechen.

Nachteile für die Mieter

Jedes WG-Mitglied haftet gesamtschuldnerisch für die Miete. Das bedeutet: Zahlt ein Mieter seinen Mietanteil nicht, kann sich der Vermieter an den anderen WG-Genossen schadlos halten.

Für die Varianten 1 und 2 gilt:

Wechseln einzelne Bewohner, muss der Vermieter zustimmen. In den meisten Fällen muss der Vermieter aber einen solchen Mitgliederwechsel akzeptieren - allerdings nicht immer. Er darf einen neuen WG-Bewohner zum Beispiel dann ablehnen, wenn es begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit gibt. Details über einen Bewohnerwechsel sollten schon im WG-Mietvertrag geregelt werden.

Variante 3: Einzelmietverträge

Vorteil für den Mieter

Er ist nur Mieter seines Zimmers und kann auch nur für dieses vom Vermieter haftbar gemacht werden; der Vermieter kann sich bei Mietausfällen nur an den Zimmermieter wenden.

Nachteil für den Mieter

Er hat keinen Einfluss auf die Auswahl der anderen Mitbewohner.

Solche Einzelmietverträge sind hauptsächlich bei Studentenwohnheimen gängig. Bei normalen Mietwohnungen spielen sie kaum eine Rolle.

Mietkaution in der WG

In der Regel müssen Mieter einer Wohnung eine Kautionszahlung an ihren Vermieter leisten. Diese beträgt maximal drei Nettokaltmieten und muss zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Auf diese Weise sichern sich Vermieter gegen Mietausfälle oder Schäden an der Wohnung ab.

In Sachen Mietkaution hängt es bei der WG von der Art des Mietvertrages ab, an wen und in welcher Höhe die einzelnen WG-Mitglieder ihre Kaution entrichten müssen. Zieht der Mieter aus und übergibt die Wohnung unversehrt, bekommt er die Kaution inklusive Zinsen zurück. Kam es zu Mietrückständen oder zu Beschädigungen an der Wohnung, wird die Summe, bzw. das Beheben der Schäden, mit dem Kautionsbetrag aufgerechnet. wohngemeinschaft.de/nd