nd-aktuell.de / 02.05.2018 / Ratgeber / Seite 22

Ärzteschaft uneinig über Reform des Paragrafen 219a

Die Ärzteschaft ist über eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen uneinig. Die meisten Ärztevertretungen wollen aber die Straffreiheit sachlicher Informationen sichergestellt wissen. Die Ärztekammer Hamburg hatte unlängst eine Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a gefordert. Ärztevertretungen in anderen Bundesländern, darunter Berlin, Brandenburg und Hessen, fordern eine Überarbeitung des Paragrafen. Die Bayerische Landesärztekammer erklärte, die Frauen müssten freien Zugang zu allen Informationen haben. Etliche andere Kammern haben sich noch nicht auf eine Position verständigt. Beim nächsten Deutschen Ärztetag im Mai in Erfurt könnte das Thema weiter diskutiert werden. Die Bundesärztekammer verweist auf die Berufsordnung, wonach sachliche Informationen erlaubt sind und berufswidrige Werbung verboten ist.