nd-aktuell.de / 02.05.2018 / Ratgeber / Seite 22

Pflegezeit analog zur Elternzeit

Dachverband fordert

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (Bagso) fordert für pflegende Angehörige eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit. In Deutschland würden die meisten Hilfsbedürftigen zu Hause von ihren meist auch berufstätigen Angehörigen gepflegt. Was für Eltern heute als selbstverständlich erscheine, müsse auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung, mindestens für einige Monate.

Die aktuellen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, die zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben beitragen sollen, reichten nicht aus, so die Bundesarbeitsgemeinschaft. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörigen seit 2015 angeboten wird, sei nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums im vergangenen Jahr lediglich 181 Mal bewilligt worden und habe sich nicht bewährt. Deshalb seien gesetzliche Neuregelungen notwendig.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert mehrmonatige berufliche Freistellungen, die wie beim Elterngeld aus Steuergeldern finanziert werden. Zudem müsse es eine Rückkehrgarantie in den Betrieb geben. Änderungen sind nach Ansicht der Bagso auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage bei kurzzeitiger Verhinderung durch Pflegeaufgaben notwendig. Beschäftigten mit Pflegeverantwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstätigen Eltern, deren Kinder krank sind. epd/nd