Beschwerde gegen US-Atomwaffen erfolglos
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Stationierung von US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel (Rheinland-Pfalz) abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde einer Anwohnerin blieb erfolglos, weil die von ihr geltend gemachten Gefahren keinen Grundrechtseingriff begründeten, teilte das Gericht am Freitag mit. dpa/nd
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