nd-aktuell.de / 30.04.2018 / Berlin / Seite 12

Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzen

Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzen dauern oft lange oder bleiben erfolglos. Im Schuljahr 2016/17 hatten die Bezirke insgesamt 867 Bußgelder verhängt. Davon wurden bislang nur 290 beglichen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. In vielen Fällen versuchten Vollziehungsbeamte vergeblich, die Gelder bei den Familien einzutreiben. Oft seien Betroffene zu arm, um die Strafe zu begleichen, hieß es aus den Bezirken. Viele Verfahren laufen noch. Die Schulämter sind sich uneinig, wie man am besten gegen das Problem Schulschwänzen vorgehen sollte. Grundsätzlich ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht in Berlin eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld gegen die Erziehungsberechtigten von bis zu 2500 Euro geahndet werden kann. Allerdings verzichteten Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Charlottenburg-Wilmersdorf im vergangenen Schuljahr vollständig auf die Sanktion. dpa/nd