Behörden dürfen über Verstöße informieren

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Die Behörden dürfen die Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittel- und Hygienevorschriften informieren. Das öffentliche Interesse wiegt schwerer als der Eingriff in die Unternehmensfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Demnach soll aber der Gesetzgeber Veröffentlichungen im Internet zeitlich begrenzen. 2012 hatte wurde eine Regelung zur Veröffentlichung von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben für Lebens- und Futtermittel sowie gegen Hygienevorschriften geschaffen. Die Behörden sind seitdem zu Veröffentlichungen verpflichtet. Hiergegen gab es verfassungsrechtliche Bedenken, Niedersachsen griff die Regelung mit einer Normenkontrollklage an. AFP/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal