Behörden dürfen über Verstöße informieren
Karlsruhe. Die Behörden dürfen die Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittel- und Hygienevorschriften informieren. Das öffentliche Interesse wiegt schwerer als der Eingriff in die Unternehmensfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Demnach soll aber der Gesetzgeber Veröffentlichungen im Internet zeitlich begrenzen. 2012 hatte wurde eine Regelung zur Veröffentlichung von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben für Lebens- und Futtermittel sowie gegen Hygienevorschriften geschaffen. Die Behörden sind seitdem zu Veröffentlichungen verpflichtet. Hiergegen gab es verfassungsrechtliche Bedenken, Niedersachsen griff die Regelung mit einer Normenkontrollklage an. AFP/nd
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