nd-aktuell.de / 09.05.2018 / Ratgeber / Seite 22

Ansprüche aus dem Jahr 2017 können noch bis 30. Juni 2018 genutzt werden

Rund um die Pflege

Christina Fischer

»Dieses Geld ist zweckgebunden«, sagt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. »Es werden also die Kosten nach Vorlage der Rechnung von der Pflegeversicherung erstattet.« Zu achten sei unbedingt darauf, dass man Anbieter wählt, die nach Landesrecht anerkannt sind.

Die 125 Euro können zum Beispiel für die Betreuung zu Hause, in Selbsthilfegruppen oder in einem Demenzcafé verwendet werden. Man kann auch einen Begleiter für regelmäßige Arztbesuche bezahlen oder Angebote zur Entlastung im Alltag nutzen. Dazu gehören unter anderem Hilfe beim Einkaufen, bei Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, auch Fahrdienste oder Botengänge.

Diese Angebote seien dazu da, Pflegebedürftige und vor allem pflegende Angehörige zu entlasten, so Sylke Wetstein. Es ginge letztendlich immer darum, dass Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können.

Dazu sollte man unbedingt wissen, dass die monatlichen Ansprüche auch angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden können.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis: Ansprüche aus dem Jahr 2017 können noch bis zum 30. Juni 2018 genutzt werden!

Benötigt Herr B. beispielsweise ein halbes Jahr lang keine Entlastungsleistungen, steht ihm dann ein Betrag von 750 Euro zur Verfügung. Anspruch auf diese Mittel haben alle Pflegebedürftigen mit einem der fünf Pflegegrade, die zu Hause betreut werden. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.