BGH prüft Prämien beim variablen Zinssatz

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft seit Dienstag, ob sogenannte Zinscap-Prämien rechtswidrig sind. Es geht

dabei um die Klausel einer Bank zu Gebühren bei variablen Krediten: Der Kunde bezahlt dafür, dass der Zinssatz für das Darlehen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten darf. Damit sichert er sich gegen einen übermäßigen Zinsanstieg ab, die Bank wiederum bekommt für ihr Risiko die Gebühr. Strittig ist jedoch vor dem BGH, ob der Kunde diese Gebühr anteilig zurückbekommen muss, wenn er den Kredit vorzeitig ablöst. Die Bank hatte in diesen Fällen die vorab gezahlte Prämie komplett einbehalten. Dagegen zog ein Verbraucherschutzverein vor Gericht. Vor dem Landgericht Düsseldorf war die Klage abgewiesen worden, das Oberlandesgericht hatte ihr jedoch stattgegeben. Der BGH will eine Entscheidung am 5. Juni bekanntgeben. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal