nd-aktuell.de / 14.05.2018 / Berlin

»Kadterschmiede« bleibt

Autonome Kneipe in Friedrichshain gewinnt Rechtsstreit gegen Investmentfirma vor Landgericht

Berlin. Die Autonomen-Kneipe »Kadterschmiede« in Berlin-Friedrichshain wird so bald nicht geräumt. Im mehrjährigen Streit um die Nutzung der Räume in einem früher besetzten Haus hat das Landgericht Berlin am Montag den Einspruch des vorgeblichen Eigentümers als unzulässig verworfen. Das Urteil fiel nach 40 Minuten Verhandlung. Die Verhandlung am Landgericht für Zivilsachen war für knapp ein Jahr unterbrochen worden, da die gesetzliche Vertretung des Eigentümers nicht geklärt war[1].

Die Investmentfirma, die als Hauseigentümer auftrat, wollte erreichen, dass der »Kadterschmiede«-Verein die Räume verlassen muss, die er seit Ende 2013 ohne Mietvertrag in der Rigaer Straße 94 nutzt. Die Gesellschaft »Lafone Investment Limited« mit Sitz in Großbritannien vertrat die Ansicht, dass der Verein nur geduldet wird. Das Gericht hatte zuvor Zweifel geäußert, ob der Anwalt des Klägers prozessberechtigt ist. Die notarielle Bescheinigung habe nicht gereicht.

Bereits vor der Verhandlung äußerte der Anwalt der Kadterschmiede seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vertretung: »Die Lafone Investment Limited ist eine reine Briefkastenfirma, die weder für die Mieter_innen noch für Ansprechpartner_innen von der Presse erreichbar ist. Sie bezahlt ihre Schulden nicht, ihre Gerichtskosten nicht und die Anwaltskosten der Gegenseite nicht, wenn sie verliert.«

Die Bundestagsabgeordnete Canan Bayram von den Grünen begrüßte im Kurznachrichtendienst das Urteil und fragte: »Wer ist Eigentümer und warum wird hier Eigentum verschleiert?«

Der Rechtsstreit zieht sich bereits mehrere Jahre. Nach der Räumung 2016 hatte der Verein »Freunde der Kadterschmiede« geklagt und das Verfahren gewonnen. So konnten sie die Räume wieder nutzen[2]. dpa/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1084234.streit-um-linke-kneipe-kommt-vor-gericht.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1025550.gericht-raeumung-war-rechtswidrig.html