nd-aktuell.de / 15.05.2018 / Ratgeber / Seite 27

Die unerlässlichen Policen

Was Studenten wissen sollten: Versicherungen

Das Positive gleich vorweg: In vielen Bereichen brauchen die Hochschüler überhaupt noch keine eigene Versicherung, da sind sie oft noch über die Eltern mitversichert. Und auch dort, wo eigene Versicherungen nötig sind, heißt es: Angebote vergleichen und vor allem auch das Kleingedruckte studieren!

Krankenversicherung

Eine der wichtigsten Absicherungen ist die eigene Krankenversicherung. Viele Studienanfänger sind noch bei den Eltern mitversichert. In der gesetzlichen Krankenversicherung geht das bis zum Alter von 25 Jahren, zuzüglich des Wehr- oder Freiwilligendienstes.

Diese Familienversicherung ist kostenlos. Wer über die Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob er während des Studiums privat versichert bleiben möchte oder nicht.

Wer sich einmal für die private Krankenversicherung im Studium entschieden hat, kann in der ganzen Studienzeit nicht mehr zur gesetzliche Krankenkasse wechseln!

Studentische Krankenversicherung

Nach dem 25. Lebensjahr werden Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung. Diese Mitgliedschaft ist bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich.

Wie für alle anderen Krankenkassenmitglieder setzt sich der Beitrag aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Damit zahlen auch Studierende - je nach Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse - einen unterschiedlichen Beitragssatz.

Der gemeinsame Sockelbetrag beläuft sich auf 10,22 Prozent des seit dem Wintersemester 2016/2017 geltenden BAföG-Bedarfssatzes von 649 Euro. Das sind 66,33 Euro. Zusätzlich zu zahlen sind die Pflegeversicherung von 2,55 Prozent (für Studierende über 23 ohne Kinder: 2,8 Prozent) sowie der jeweilige Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse.

Beispielrechnung für Studenten, Fach- und Meisterschüler

Beitragssatz 10,22 % + Zusatzbeitrag
Bemessungsgrundlage 649,- €
Kassenbeitrag 66,33 €
Pflegekasse (2,8 %) 18,17 €
Gesamt 84,50 €

+ Zusatzbeitrag

Beispielrechnung für Studenten, Fach- und Meisterschüler bei Zusatzbeitrag von 0,9 %

Beitragssatz 11,12 %
Bemessungsgrundlage 649,- €
Kassenbeitrag 72,17 €
Pflegekasse (2,8 %) 18,17 €
Gesamt 90,34 €

Privat Versicherte zahlen einen individuellen Beitragssatz abhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs.

Wichtig für familienversicherte Studenten

Wer ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 435 Euro/450 Euro Minijob hat, für den endet die Familienversicherung. Studenten müssen sich dann in der Regel selbst versichern.

Zurück in die Gesetzliche KV dürfen Sie nur, wenn Sie versicherungspflichtig werden. Dies betrifft vor allem Arbeitslose sowie Angestellte, deren Einkommen für die Dauer von mindestens einem Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. 2016 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Brutto von 56 250 Euro; 2017 werden es 57 600 Euro.

Krankenversicherung im Ausland

Viele Studenten legen während des Studiums ein oder zwei Semester im Ausland ein. Die Wahl der KV hängt vom Ort ab, an dem das Studium fortgesetzt wird. Liegt die Uni in Europa, gelten meist Sozialabkommen zwischen den Ländern. Auslandsstudenten erhalten dann als gesetzlich Krankenversicherte im Ausland die gleichen Leistungen wie die Kommilitonen vor Ort. Die Leistungen können dort aber geringer als in Deutschland ausfallen. Zudem werden Leistungen wie Krankenrücktransport oder privatärztliche Behandlung nicht erstattet. Daher ist eine ergänzende Auslandskrankenversicherung ratsam.

Findet der Aufenthalt im außereuropäischen Ausland statt, etwa den USA, leistet die gesetzliche Krankenkasse nichts. Man benötigt dort unbedingt eine private Krankenversicherung.

Die Angebote der Versicherer sind unterschiedlich, auch im Preis. Die Verträge haben feste Laufzeiten, die in der Regel nicht verlängert werden. Eine Versicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr kostet zwischen 350 und 1300 Euro. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie mehrere Angebote vergleichen. Bedingungen und Leistungen sind entscheidend, nicht die Prämie.

Die private Auslandskrankenversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten, die aufgrund von chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung entstehen.

Private Haftpflicht

Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder auch während des Studiums. Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn man fahrlässig bei einer anderen Person einen Schaden verursacht. Personenschäden, aber auch Sachschäden gehen schnell in die Hunderttausende. Die Mindestversicherungssumme sollte drei, besser fünf Millionen Euro nicht unterschreiten.

Im Studium ist man in der Regel noch über die Eltern versichert, sofern diese eine Haftpflichtversicherung haben. Der Schutz besteht für volljährige unverheiratete Kinder, die sich in einer Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung befinden. Nach Ende der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze (meist ab 25 Jahren) benötigt jeder eine eigene Haftpflichtversicherung.

Vorsicht: Bei einer Pause zwischen Ende der Schulausbildung und des Studienbeginns kann bei einer Auslandsreise von mehreren Monaten der Versicherungsschutz verloren gehen.

Melden Sie dem Versicherungsunternehmen Ihren Studentenstatus und fragen Sie, unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz besteht.

Berufsunfähigkeit

Wichtig für Studenten ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Studenten und junge Arbeitnehmer, die durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, erhalten meist keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den eigenen Lebensunterhalt.

Je jünger man in die Versicherung einsteigt, umso günstiger sind die Prämien. Das Studium ist ein guter Zeitpunkt, eine solche Versicherung abzuschließen, sofern man die Versicherungsbeiträge bezahlen kann. Es bestehen große Chancen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit günstigen Bedingungen und niedrigen Beiträgen abzuschließen.

Manche Anbieter legen Studenten problematische Vertragsbedingungen vor. Zum Teil ist der Schutz für die Zeit des Studiums unzureichend: Es gibt Anbieter, die nur dann eine Rente zahlen, wenn man gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben kann. Unterschiedlicher Qualität sind auch die Bedingungen für die Zeit nach dem Studium. Stichwort hierfür ist etwa die sogenannte Nachversicherungsgarantie.

Achten Sie darauf, dass die Rente nachträglich ohne Gesundheitsprüfung bis zu einem möglichst hohen Alter erhöht werden kann. Versicherungen bezeichnen dies als Nachversicherungsgarantie. Eine Erhöhung ist z. B. bei Heirat möglich oder beim Gehaltssprung im Beruf.

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist wichtig, wenn keine gesetzlichen Rentenansprüche bestehen oder keine Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Wichtig ist die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Fall, dass ein Unfall zur Invalidität führt.

Ergänzende Versicherungen

Hausratversicherung nötig?

Erst einmal ist zu klären, ob im konkreten Fall der Hausrat im Wohnheim oder Studentenzimmer über den Vertrag der Eltern versichert ist. Andernfalls lohnt sich der Abschluss einer Hausratversicherung sehr häufig nur bei teurem Hausrat.

Haftpflichtversicherung für Moped, Motorrad oder Auto?

Auch bei dieser Pflichtversicherung sollte man auf die Preise achten. Unter Umständen sind Teil- oder Vollkaskoversicherungen sinnvoll. nd

Rat und Unterstützung zu Fragen des individuellen und notwendigen Versicherungsschutzes unter www.verbraucherzentrale.de.[1]

Im nd-ratgeber am Mittwoch, 23. Mai 2018, informieren wir auf Seite 6 (Steuern) zum Thema Steuern für Studierende.

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale.de.