nd-aktuell.de / 15.05.2018

Hamburger Urteil bestätigt Verbot von Erdogan-Gedicht

Hamburg. Das »Schmähgedicht« des TV-Entertainers Jan Böhmermann (37) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in größeren Teilen verboten. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag in Hamburg. Es musste im Wesentlichen darüber urteilen, ob das Gedicht durch die Freiheit der Kunst erlaubt ist oder gegen die Menschenwürde verstößt. Erdogan (64) hatte das Gedicht komplett verbieten lassen wollen. Das OLG schloss sich der Entscheidung der Vorinstanz an, die der Klage Erdogans am 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und verboten hatte[1], dass bestimmte »ehrverletzende« Passagen des Textes wiederholt werden.

Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung »Neo Magazin Royale« (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. dpa/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041492.teilweise-verboten.html