nd-aktuell.de / 17.05.2018 / Wirtschaft und Umwelt

Greenpeace-Aktivisten sollen 1,2 Millionen Euro zahlen

Verhandlung im französischen Privas wurde von Protesten begleitet

Fabian Hillebrand

Am Donnerstag mussten 22 Aktivisten von Greenpeace vor dem Bezirksgericht im französischen Privas erscheinen. Die Anklage: Sie sollen im November 2017 in das Gelände des Kraftwerks Cruas-Meysse in Ardèche eingedrungen sein. Laut Greenpeace hinterließen sie farbige Handabdrücke am Gebäude eines Abklingbeckens für Brennelemente, um auf dessen Verwundbarkeit hinzuweisen. Dazu entzündeten sie Leuchtfackeln und projizierten den Schriftzug »Bam!« – »Peng!« in großen Lettern an die Fassade. Dabei wurden sie von der Polizei gestoppt.

Im Abklingbecken eines Atomkraftwerkes werden abgebrannte Brennelemente gekühlt – diese sind besonders radioaktiv. In dem französischen AKW stellen diese Becken ein hohes Sicherheitsrisiko dar, da sie außerhalb der verstärkten Betonschutzhülle des Reaktorgebäudes liegen. Kommt es hier zu einem Störfall, kann das laut Greenpeace noch verheerendere Auswirkungen haben als ein GAU im Reaktor selbst.

Der französische Konzern EDF, dem das Kernkraftwerk gehört, forderte zu Anfang des Strafverfahrens 700.000 Euro an Reparaturkosten sowie eine halbe Million Euro für das »Untergraben der Glaubwürdigkeit« des Konzerns.

Yannick Rousselet, ein Sprecher von Greenpeace Frankreich, erklärt, der französische Stromhersteller, der mehrere AKW in Frankreich betreibt, wolle Greenpeace hart bestrafen. Doch die Organisation werde sich nicht einschüchtern lassen und in dem Prozess deutlich machen, dass es um die Sicherheitsprobleme der französischen Atomkraftwerke geht. Rousselt war bei der Aktion selber nicht anwesend, sagte aber am Donnerstag vor Gericht, er übernehme die Verantwortung für die Aktion.

In einem anderen Fall, in dem ebenfalls der Energiekonzern EDF gegen Greenpeace vor Gericht zog, gab es bereits ein strenges Urteil: Zwei Greenpeace-Aktivisten erhielten Gefängnisstrafen. Der Verein wurde dazu verurteilt, hohe Geldbeträge an EDF zu zahlen, vor allem aufgrund des »moralischen Schadens«, den Greenpeace der Glaubwürdigkeit des Konzerns angetan habe. In dem Prozess ging es um das Eindringen von Greenpeace-Aktivisten in die Cattenom-Kraftwerke in Moselle. Greenpeace Frankreich hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Trotz der harten Strafen zeigten die Aktionen bereits Wirkung: Nach dem Eindringen von Greenpeace-Aktivisten in das Cattenom-Kraftwerke in Moselle und dem Cruas-Meysse-Kraftwerk in der Ardèche wurde eine parlamentarische Untersuchungskommission für die Sicherheit von kerntechnischen Anlagen geschaffen. Die luxemburgische Regierung hatte eine außerordentliche Sitzung der gemeinsamen französisch-luxemburgischen Kommission für nukleare Sicherheit einberufen.

Vor dem Bezirksgericht in Privas kam es am Donnerstag während der Verhandlung zu Protesten. Etwa 100 Menschen bekundeten ihre Solidarität mit den Angeklagten. Noch am Abend sollte in der Verhandlung das Urteil ergehen.