nd-aktuell.de / 23.05.2018 / Ratgeber / Seite 28

Streit um »passende Felgen«

Käuferrecht

Das entschied das Amtsgericht München (Az. 242 C 5795/17) und verurteilte einen Verkäufer zur Rücknahme der Felgen gegen Erstattung des Kaufpreises und zur Übernahme der Versand- und Rechtsanwaltkosten.

Ein Kunde kaufte auf eBay ein Set Alufelgen, welches in der Anzeige als »passend« für sein Automodell beschrieben wurde. Die Felgen konnten zwar problemlos angebracht werden, doch das Fahrzeug konnte erst nach einer weiteren zulassungsrechtlichen Prüfung gefahren werden. Er forderte vom Verkäufer die Erstattung des Kaufpreises gegen Rücknahme der Felgen. Dieser verweigerte die Rücknahme und verwies auf das Verwendungsrisiko, das beim Käufer liege.

Das Gericht gab dem Käufer Recht und betonte, dass dem Begriff »passend« nicht nur eine rein technische Bedeutung zukäme. Die Beschreibung impliziere auch, dass die Felgen ohne Weiteres für den entsprechenden Fahrzeugtyp geeignet seien und ohne vorherige Prüfung genutzt werden könnten. »Der Verkäufer kann sich also nicht darauf berufen, dass die Beschaffenheitsvereinbarung nur den technischen Aspekt umfasst«, erklärt Rechtsanwältin Martina Scholz von der Deutschen Anwaltshotline. DAH/nd