nd-aktuell.de / 23.05.2018 / Ratgeber / Seite 24

Urteile in Kürze

Schönheitsreparaturen

Liegt die Schönheitsreparaturlast beim Vermieter, ist er grundsätzlich gehalten, den Gestaltungswünschen des Mieters Folge zu leisten (Landgericht Bremen, Az. 1 S 37/17).

Modernisierung

Die Vergrößerung eines Bades auf Kosten einer separaten Toilette führt nicht zu einer Wohnwertverbesserung und ist keine Modernisierungsmaßnahme, der eine Mieterhöhung folgen kann (Landgericht Hamburg, Az. 333 S 45/16).

Betriebskosten

Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für einen von ihm behaupteten Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot auch dann, wenn sich einzelne Betriebskostenpositionen zum Vorjahr um mehr als zehn Prozent erhöht haben (Landgericht Berlin, Az. 67 S 190/17).

Kündigung

Beschädigt der Mieter die Wohnungstür eines Nachbarn, so dass sie ausgetauscht werden muss, kann der Vermieter fristlos ohne vorher abzumahnen kündigen, selbst wenn es sich um ein sucht- oder krankheitsbedingtes Fehlverhalten handelt (Amtsgericht Melsungen, Az. 4 C 325/17).

Minderung

Der Vermieter ist verpflichtet, zur Freischaltung eines DSL-Anschlusses Zugang zum Telefonhausverteiler zu gewähren. Sonst ist wegen des fehlenden Anschlusses ein Mietmangel anzunehmen, 5 Prozent Mietminderung rechtfertigt (Amtsgericht Berlin-Wedding, Az. 15a C 99/16).

Ermächtigung

Die Ermächtigung eines Immobilienerwerbers durch den Verkäufer zur Kündigung des Mietverhältnisses vor Eigentumsübertragung im Grundbuch ist für den Fall einer Eigenbedarfskündigung nicht zulässig (Landgericht Stuttgart, Az. 19 T 454/17).

Kleinreparatur

Vermieter sind zum Ersatz von Silikonverfugungen im Bad verpflichtet. Das fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel (Amtsgericht Berlin-Mitte - 5 C 93/16).

MieterZeitung 4/2018/nd