nd-aktuell.de / 23.05.2018 / Ratgeber / Seite 23

Überstunden bei der Polizei werden bezahlt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die Bereitschaftszeiten seiner Polizisten künftig vollständig anerkennen. Die zunächst eingelegten Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin wurden inzwischen zurückgenommen.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte im März entschieden, dass angeordnete Bereitschaftszeiten vollständig anerkannt werden müssen. Bisher werden sie nur zu einem Drittel als Überstunden anerkannt. Dagegen hatten zwei Bereitschaftspolizisten mit Erfolg geklagt.

Bereitschaftszeiten entstehen nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei in der Regel bei Auswärtseinsätzen mit Übernachtungen. Werde für die Zeit zwischen zwei Einsätzen angeordnet, dass die Polizisten in der Unterkunft bleiben müssen, sei das Bereitschaftszeit. Wie sich die Urteile auf den Überstundenberg bei der Polizei auswirken werden, ist nach Worten der Ministeriumssprecherin noch unklar. Dazu liefen derzeit Erhebungen.