nd-aktuell.de / 23.05.2018 / Kommentare / Seite 4

Der gute Geist des Grundgesetzes

Aert van Riel sieht Regierungshandeln oft im Widerspruch zur Verfassung

Aert van Riel

Die Rituale, die zum Tag des Grundgesetzes begangen werden, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Regierungspolitiker die Verfassung wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten behandeln. Sie haben ständig dagegen verstoßen. Erinnert sei hier an die zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätze oder an die Vorratsdatenspeicherung, durch die eine anlasslose Massenüberwachung möglich wurde. In diesen und einigen weiteren Fällen erzwang erst das Bundesverfassungsgericht Korrekturen. Weitere solche Beispiele werden folgen. Nun zweifeln Juristen zurecht an der Rechtmäßigkeit von Polizeigesetzen wie in Bayern, durch die polizeiliche Maßnahmen ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr ermöglicht werden.

Es ist höchste Zeit, daran zu erinnern, dass das Grundgesetz vor 69 Jahren auch eine Reaktion auf die Naziherrschaft war. Künftig sollte der Staat die Grundrechte verteidigen, statt sie mit Füßen zu treten. Es lohnt sich also, das Grundgesetz zu schützen und weiterzuentwickeln, wenn es notwendig ist. Darüber hinaus bietet es viele Möglichkeiten. Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können laut Verfassung zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden. Eine Politik der Verstaatlichungen wäre also im Unterschied zu Überwachungswahn und radikalem Sozialabbau mit dem Grundgesetz vereinbar.