nd-aktuell.de / 24.05.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 14

Hoffnung auf Einlenken von ver.di

Streit um die Bäderregelung im Nordosten zwischen Handel und Gewerkschaften

Rostock. Nach der Einigung im Streit um die Bäderregelung in Schleswig-Holstein hat der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern die Hoffnung auf ein Einlenken der Gewerkschaft ver.di auch im Nordosten geäußert. »Warum geht das in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern nicht?«, sagte Verbandsgeschäftsführer Bernd Fischer. Für ihn messe ver.di mit zweierlei Maß. »Die Gewerkschaft möchte hier im Osten ein Exempel statuieren. (...) Das ist eine Riesenschweinerei.«

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald wird am 11. Juli die Klage von ver.di verhandelt. Fischer appellierte an ver.di, die Klage fallenzulassen und mit dem Wirtschaftsministerium eine Lösung zu finden. Ver.di argumentiert, dass allein das wirtschaftliche Interesse des Einzelhandels sowie das Einkaufsinteresse der Kunden nicht ausreichten, um das im Grundgesetz verankerte Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe auszuhebeln. »Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Klage durchgehen wird«, sagte Verdi-Sprecher Frank Schischefsky.

In Schleswig-Holstein dürfen laut neuer Regelung in den nächsten fünf Jahren Läden in 95 Städten und Gemeinden vom 15. März bis 31. Oktober und 17. Dezember bis 8. Januar sonntags je sechs Stunden öffnen. Damit sei Schleswig-Holstein in zentralen Punkten besser gestellt, so Fischer. Die Zahl der Orte ist wesentlich größer. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 66 Orte bei vergleichbarem Bedarf. Die sechs möglichen Öffnungsstunden könnten im Nachbarland flexibel von 11 bis 19 Uhr gestaltet werden, im Nordosten ist die Zeit fix von 12 bis 18 Uhr. Für ihn ist das Interessanteste die Möglichkeit im Nachbarland, vom 17. Dezember bis 8. Januar - also in den Weihnachtsferien - die Läden zu öffnen. »Das ist eine spannende Verkaufszeit, die unsere Einzelhändler auch gerne haben möchten«, so Fischer. dpa/nd