nd-aktuell.de / 31.05.2018 / Kommentare / Seite 11

Wenn Jobcenter nicht zahlen

Johanna Treblin über Räumungen von Wohnungen bei ALG-II-Bezug

Johanna Treblin

Wer ALG II bezieht, bekommt in der Regel die Miete vom Amt ausbezahlt. Die überweist der Betroffene dann selbst an den Vermieter. Schließlich muss der nicht wissen, welcher seiner Mieter Hartz IV bezieht. Doch es gibt Ausnahmen. Für rund fünf Prozent der ALG-II-Bezieher überweist das Jobcenter das Geld direkt an die Vermieter, beispielsweise, wenn es der Ansicht ist, dass die Mieter selbst ihren Zahlungen nicht ordnungsgemäß nachkommen.

Für die Betroffenen kann das über die datenschutzrechtliche Frage hinaus zu einem echten Problem werden: Wenn nämlich das Jobcenter die Miete nicht oder nur teilweise überweist. Dazu kann es kommen, wenn die Ansprüche neu berechnet werden - beispielsweise, wenn ein Familienmitglied eine Arbeit aufnimmt und aus dem Bezug ausgenommen wird. Mit etwas Pech erfahren die Mieter erst nach Verstreichen der monatlichen Frist, dass nicht die gesamte Miete überwiesen wurde - und schon ist der Vermieter einer gewünschten Räumungsklage etwas näher.

Mieter müssen vor Zwangsräumungen besser geschützt werden. Und sind sie explizit von Dritten verschuldet - beispielsweise durch das Jobcenter -, dürfen Räumungsklagen auf keinen Fall vollstreckt werden.