nd-aktuell.de / 30.05.2018 / Ratgeber / Seite 28

Wenn der Marder zubeißt

DEKRA-Tipp

Marder sind eigentlich possierlich anzuschauen, doch beim Autofahrer sind die kleinen Nager allerdings wenig beliebt. Der Grund ist deren Vorliebe für weiche Gummi- und Kunststoffteile in Fahrzeugen: Achsmanschetten, Wasserschläuche, Zündkabel und Faltenbälge munden ihnen ganz vorzüglich.

»Obwohl die Fahrzeughersteller vermehrt Kunststoffe einsetzen, die Marder nicht mögen, stoßen wir bei Hauptuntersuchungen regelmäßig auf Bissspuren und Beschädigungen, die auf die kleinen Raubtiere zurückzuführen sind«, sagt Werner Kühnl, Kfz-Sachverständiger bei DEKRA.

Oft genug werden Marderschäden nicht erst bei der Hauptuntersuchung entdeckt. Mitunter können die Verbisse auch dazu führen, dass das Fahrzeug nicht anspringt. Oder, schlimmer noch, sie verursachen Ausfälle während der Fahrt und kostspielige Folgeschäden.

So kann etwa bei einer angeknabberten Achsmanschette Schmierfett austreten. Die Folge: die Kugelgelenke laufen über kurz oder lang trocken. Kühlwasserverlust führt dazu, dass der Motor überhitzt. Beschädigungen des Kabelbaums ziehen Kurzschlüsse oder Schwelbrände nach sich.

»Zur Vorbeugung von Marderschäden gibt es bislang keine hundertprozentig wirksamen Maßnahmen«, sagt der Experte. »Daher ist es wichtig, dass Autobesitzer die Anzeichen für einen unerwünschten Besuch erkennen.« Dazu zählen Kunststoffteilchen, die rund um ein geparktes Fahrzeug verteilt sind, aber auch Fett- und Kühlwasserflecken darunter.

In der kalten Jahreszeit nisten sich manche Marder regelrecht im Motorraum ein und hinterlassen dort Nüsse oder Kot. »An Kühlwasserschläuchen sind Marderbisse meist recht deutlich erkennbar«, sagt Werner Kühnl und empfiehlt Fahrzeughaltern, regelmäßig unter der Motorhaube nach Bissspuren an Kunststoffteilen zu schauen.

»Bei einem Verdacht auf Marderschäden sollte das Fahrzeug unbedingt in die Werkstatt gebracht werden«, betont der Sachverständige von DEKRA. »Teilkaskoversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten zur Beseitigung der durch Marder verursachten Schäden am Fahrzeug, nicht aber die Kosten für Folgeschäden, die daraus entstehen können.« DEKRA/nd