Versicherungen, die schützen

Grillunfall

  • Lesedauer: 2 Min.

»Schäden beim Grillen sind häufig durch die Privathaftpflicht- oder die Hausratversicherung gedeckt«, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Unter Umständen kann auch eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommen.

Eine Privathaftpflicht verhindert, dass die Person, die einen Schaden verursacht, mit ihrem Privatvermögen für die Folgekosten aufkommen muss - wenn beim Grillen etwas schiefgeht. Besonders gefährlich ist der Einsatz von Brandbeschleunigern: Sie sind die Hauptursache für Personenschäden beim Grillfest.

Doch nicht nur die Person, die Spiritus & Co. in die Flammen gießt, gilt zwangsläufig als VerursacherIn und muss haften. Es sind auch Fälle denkbar, in denen nicht aktiv Grillende für einen Schadeneintritt verantwortlich sein können. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 9 U 129/08) hat in einem solchen Fall entschieden, dass alle Beteiligten, die die Verwendung des Brandbeschleunigers nicht verhindert haben, haften müssen. Eine einfache Warnung reichte nicht aus, um sich vor Haftung zu schützen. Laut OLG hätte man aktiv einschreiten müssen, um die Gefahr abzuwenden.

Auch deswegen ist eine Privathaftpflicht für alle unerlässlich. Sie übernimmt Schäden allerdings nur dann, wenn einer Person ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ist keine schuldige Person zu ermitteln, kann das für die Geschädigten sehr teuer werden.

Eine Hausratversicherung deckt auch durch Grillfeuer verursachte Schäden an eigenen Möbeln und Kleidungsstücken. Sie übernimmt den Schaden zum Neuwert und greift auch dann, wenn der Schaden außerhalb des eigenen Grundstücks entstand.

»Kommt es auch zu Verletzungen, können eine Berufsunfähigkeits- oder eine Unfallversicherung helfen«, erklärt Boss. Kann man aufgrund der Verletzung seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei unfallbedingter, bleibender Invalidität leistet eine private Unfallversicherung.

Um sicher durch die Saison zu kommen, sollte man vorsichtig sein und nur zugelassene Grillanzünder verwenden. BdV/nd

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