Schutz erweitert, Sanktionen verschärft

Datenschutzgrundverordnung

  • Rosemarie Mieder
  • Lesedauer: 2 Min.

Ob zur Unterzeichnung eines Mietvertrages, für Nebenkostenabrechnungen oder auch zur Abwicklung von Zahlungen - Vermieter erheben, verarbeiten und speichern jede Menge sehr persönlicher Daten ihrer Mieter. Deshalb gilt auch für sie ab 25. Mai dieses Jahres die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die europäische Regeln vereinheitlicht, den Datenschutz erweitert und Sanktionen empfindlich verschärft.

Eigentümer müssen künftig genau dokumentieren, wo etwa die Daten ihrer Mieter abgelegt sind und wie sie verarbeitet werden. Das betrifft zum Beispiel Namen, Geburtsdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Kontoverbindungen sowie Angaben zum Verbrauch von Wasser und Heizung. Außerdem sind Vermieter sowohl ihren Mietern als auch Datenschutzbeauftragten gegenüber nachweis- und auskunftspflichtig. Gehen Mieterdaten an Dritte, wie an Ablesefirmen oder Hausverwaltungen, sind Eigentümer in der Pflicht, darauf zu achten, dass die von ihnen in Anspruch genommenen Dienstleister die Regeln ebenfalls einhalten. Für deren Verstöße gegen den Datenschutz können sie in Haftung genommen werden.

Ein grundsätzliches Auskunftsrecht über die eigenen Daten sowie auch ein Recht auf deren Widerruf oder Berichtigung steht Mietern in Deutschland bereits jetzt schon zu. Festgelegt wurde dabei auch, dass personenbezogene Daten nur im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietverhältnisses nachgefragt und gespeichert werden dürfen. Das heißt: Kommt mit einem Interessenten kein Vertrag zustande, dürfen dessen Angaben zur Person oder zu seinen finanziellen Verhältnissen und ähnliches nirgends festgehalten werden, es sei denn, Wohnungssuchende sind damit einverstanden.

Endet ein Mietverhältnis, sind alle personenbezogenen Daten zu löschen. Eine Ausnahme bildet nur der Fall, dass ein juristischer Streit es erfordert, Angaben länger verfügbar zu haben. Ansonsten müssen Makler, Verwalter und andere Dienstleister die Daten von ihren PCs entfernen. Eine konkrete Frist ist dafür allerdings nicht angegeben.

Die Wohnungsunternehmen, so teilt der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) mit, seien dabei, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten und würden ihre Mieter noch einmal genau über deren Rechte informieren. Dazu zählten auch Angaben über die Datenschutzbeauftragten, die für die Mieter in speziellen Fragen Ansprechpartner sein werden.

Aus: MieterMagazin 5/2018

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